Sanierung und Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in ein Gebäude für Hobby, mit kleinen Anbauten für einen Hundezwinger und Hühnerstall, Hubmannsegg 1, Fl.Nr. 290/2 Gemarkung Weißensee
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Lt. Plan wurde der Stadel durch die Erweiterung von 12,30 m auf 15,80 m verlängert (=ca. 28%).
Nach einem Schreiben des LRAes OAL vom 29.01.2024 werden die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Genehmigung wegen der Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sein. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben. Das LRA geht bei der Einstufung als sonstiges Vorhaben von einem Widerspruch zu öffentlichen Belangen i. S. v. § 35 Abs. 3 BauGB aus:
- Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Flächen für die Landwirtschaft
Entstehung / Verfestigung der Splittersiedlung
Angekündigt wurde, die ungenehmigten Anbauten an den Stadel rückbauen zu lassen und die Freizeitnutzung des Stadels zu untersagen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Hühnerhaltung und ein Hundezwinger im Außenbereich ortstypisch und bei einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle keine grundsätzliche Fehlentwicklung. Insoweit wäre der Vorschlag, die Anbauten zu beseitigen und diese beiden Nutzungen innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben ist in der eingereichten Form nicht genehmigungsfähig. Dies wurde in der Zwischenzeit auch dem anwaltschaftlichen Vertreter der Antragsteller mitgeteilt. Alternative Planlösungen werden vom LRA momentan nicht bewertet.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Ostallgäu vom 29.01.2024 das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Alternativ vorgeschlagen wird, die Anbauten zu beseitigen und den Hühnerstall und den Hundezwinger innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger erörtert und stellt infrage, das Landratsamt ist gegen die Architektur.
Armin Angeringer hebt hervor, das Landratsamt kritisiert die Nutzungen.
Dr. Martin Metzger schildert, ein Hobbyraum ist nicht im Außenbereich möglich.
Matthias Friedl erklärt beispielhaft die Umnutzung eines Stadels.
Dr. Martin Metzger beschreibt, die Nutzung ist kein Problem, solange nicht angebaut wird.
Dr. Christoph Böhm spricht an, der Stadel ist genehmigt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, die Nutzung ist nicht genehmigt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Ostallgäu vom 29.01.2024 das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Alternativ vorgeschlagen wird, die Anbauten zu beseitigen und den Hühnerstall und den Hundezwinger innerhalb des geplanten Hobbyraumes unterzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr