Neubau Hotel, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2750/3 und 2742, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.07.2024 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschluss zum letzten Stand der Planung:

Es ging nun eine geänderte Planung ein. Diese enthält eine ausgeprägtere Staffelung der Gebäudeteile. An die Frontseite zur Straße wurde vor den viergeschoßigen Baukörper ein dreigeschoßiger Bereich davorgesetzt. Die hangseitig oberste Ebene wurde leicht nach hinten abgesetzt. Wenn das Gelände wie in den Plänen eingezeichnet hergestellt wird ist nun kein fünfgeschoßiger Gebäudeteil mehr vorhanden. Ein seitliches Einrücken der vierten Geschoßebene ist aber weiterhin nicht gegeben. Die Tiefgarage ist nur noch ein- statt zweigeschoßig. 

Nach einer ersten Rückfrage beim Landratsamt Ostallgäu wird sich diese Fassung nach dem Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen. 

Im EG ist ein „Bistro“ eingetragen. Bei der Stellplatzbedarfsberechnung wurde es nicht angesetzt. Damit ist eine Nutzung nur für Hotelgäste zulässig. Für andere Gäste müssten weitere Stellplätze nachgewiesen werden. Hierzu wird antragstellerseitig mitgeteilt:


Die Betriebsbeschreibung wurde beim Landratsamt Ostallgäu nachgereicht und ist bei der Stadt Füssen am 27.6.2024 eingegangen. 

Die Hotelzimmer sind als „Studios“ mit Wohnflächen zwischen ca. 36 und 89 qm bezeichnet. Die Grundrisse lassen auf die mögliche Einrichtung von Küchenzeilen schließen. Sitzgelegenheiten in Form von Esstischen sind dargestellt. 
Als Appartements mit angedeuteter Einrichtung mit Wohnraum, Bad und Kochgelegenheit würden 23 Studios im Widerspruch zu der Satzung nach § 22 BauGB stehen. Danach beträgt die mögliche Gesamtzahl solcher Appartements maximal sechs. Eine Abweichungsmöglichkeit besteht nach der Satzung für Fälle des § 34 BauGB nicht, sondern nur wenn dies speziell durch Bebauungsplan geregelt wird (§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB für den Stadtteil Bad Faulenbach). 

Hierzu wird antragstellerseitig mitgeteilt: „Ein Hotel…


Insofern sei die Stadt Füssen umfangreich abgesichert und ein Bebauungsplan nicht erforderlich. 
Die Betriebsbeschreibung hat ebenfalls nur eine Hotelnutzung zum Gegenstand.

Die Bereitschaft zur Absicherung über eine dingliche Sicherung der Verhinderung von Zweitwohnungen wurde noch einmal bestätigt.

Für die 23 Studios sollen 19 Stellplätze in der Tiefgarage und 9 oberirdische Stellplätze nachgewiesen werden (gesamt 28 Stellplätze). Dies wird dem Bedarf entsprechen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024: Das Vorhaben fügt sich nun nach § 34 BauGB ein und wird auch ohne Bebauungsplan grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die dingliche Sicherung liegt im Entscheidungsbereich der Stadt Füssen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nicht zugelassen werden kann. Zur Absicherung, dass dauerhaft keine Zweitwohnungen entstehen, ist eine dingliche Sicherung zu veranlassen.  

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel kritisiert die Umsetzung des Betriebskonzeptes in den Planzeichnungen und führt näher dazu aus. Zusätzlich fordert Thomas Scheibel eine Stellungnahme von Füssen Tourismus. 

Armin Angeringer gibt wieder, eine Stellungnahme von Füssen Tourismus liegt bereits aus den vorherigen Anfragen vor.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet den Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier um eine kurze mündliche Stellungnahme.

Stefan Fredlmeier verdeutlicht, die Widersprüche könne er nicht auflösen und führt allgemein zum Aparthotel aus. Schlussendlich gibt Stefan Fredlmeier wieder, die Beschreibung und die Pläne sollten überprüft werden. Zu der Beurteilung aus baurechtlicher Sicht kann er nichts Weiteres wiedergeben. Den Widerspruch aufzulösen hält er für elementar.

Armin Angeringer erörtert die Planzeichnungen.

Dr. Martin Metzger äußert sich, er wird dem so nicht zustimmen, auch wenn das Projekt noch weiterentwickelt wird. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, die Fiktionsfrist endet zum 26.07.2024. Das Vorhaben muss demzufolge beschlossen werden. Im Nachgang werden wir uns mit dem Planer, Bauherren zusammensetzen. 

Christine Fröhlich stellt dar, es wurde ein umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang spricht Christine Fröhlich, die Konzepte der Firma an und befürchtet, dass das Konzept nicht umgesetzt wird. Zugleich erörtert Christine Fröhlich die Stellplatzunterschiede. Letztendlich erklärt sie das Projekt ausschließlich mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umsetzbar.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich für die Hinweise.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nicht zugelassen werden kann. Zur Absicherung, dass dauerhaft keine Zweitwohnungen entstehen, ist eine dingliche Sicherung zu veranlassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 19.12.2024 08:21 Uhr