formlose Bauvoranfrage, Sanierung, Umbau und Nutzungsänderung, Herkomerstr. 16/18, Fl.Nrn. 789/16 und /17 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.07.2024 ö beschliessend 4.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Vorhabensbeschreibung:

Der Altbau wird nicht mehr abgebrochen, sondern komplett umgebaut, kernsaniert, renoviert und einer völlig neuen Nutzung zugeführt. Dies betrifft überwiegend das EG. Das KG würde nur teilweise geändert werden.

  1. Bereich 1 (im Plan orange markiert): ´
Café/Bar/Verkaufsfläche mit ca. netto 39 qm, 
Verkaufstheke/Bartheke mit ca. netto 20 qm, 
Vorbereitung/Küche/Backbereich/Lager mit ca. netto 28 qm, 
Sozialräume (Aufenthalt/Umkleide etc.), WC-Personal und WC Café.

  1. Bereich 2 (im Plan blau markiert):
mehre Möglichkeiten auf 39 qm z. B. Laden für Spezialitäten, Friseur, Büro oder Apartment

  1. Bereich 3 (im Plan grün markiert):
Ein Teil des Gebäudes wird abgerissen mit Neubau einer Grenzgarage (Länge 9.00 m)

  1. Bereich 4: Frühstücksterrasse mit ca. netto 28 qm

  1. Bereich 5 (im Plan rot gestrichelt): Aufstockung des Gebäudes mit einem DG: Wohnung

  1. Stellplätze lt. Plan: 6, hiervon für

  • Café/Bar/Verkaufsfläche ca. 39 qm:                        2 Stellplätze
  • Frühstücksterrasse mit ca. netto 28 qm                         1 Stellplatz
  • Laden/Friseur/Büro/Apartment, ca. 39 qm                 1 Stellplatz
  • Wohnung im DG größer 30 qm                                 2 Stellplätze

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan lässt die geplanten Nutzungen zu, wobei eine Wohnung eine Dauerwohnnutzung voraussetzt. Nicht zulässig und auch nicht geplant ist z. B. eine Wettannahmestelle. 

Längs entlang der Herkomerstraße angeordnete Stellplätze waren bereits in einer früheren Genehmigung enthalten. Sie ragen nicht bis in den Kurvenbereich. Der in der Mitte liegende, sowie der südliche Längsstellplatz muss um ausreichend ein- und ausfahrbar zu sein mindestens 6 m lang sein. Hintereinander liegende Stellplätze im Bereich der Garage sind grundsätzlich nicht möglich bzw. setzen voraus, dass die in der Garage gefangenen Stellplätze nicht frei anfahrbar sein müssen, z. B., wenn es sich um den Betriebsinhaber handelt und der davor liegende Stellplatz für Kunden desselben Geschäfts konzipiert ist. Dies ist mit der Weiterführung der Planung näher klärungsbedürftig; bei zwei gefangenen Stellplätzen ist dies aus dem Konzept noch nicht schlüssig. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die Zustimmung zu einem Umbau und den angedachten Nutzungen grundsätzlich in Aussicht. Wohnungen sind nur mit einer Dauernutzung als Erstwohnsitz möglich. Stellplätze müssen zahlenmäßig gemäß Satzung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachgewiesen werden. Gefangene Stellplätze sind nur möglich, wenn dies durch ein vorzulegendes betriebliches Konzept schlüssig begründet ist; bei zwei gefangenen Stellplätzen wird dieser Nachweis nicht zu führen sein. Es wird empfohlen, die Frage der Grenzabstände vorab mit dem Landratsamt Ostallgäu abzustimmen. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger möchte wissen, welche Nutzungen im Gebäude entstehen.

Armin Angeringer erläutert, die in der Anfrage aufgeführten Nutzungen.

Dr. Martin Metzger empfindet, dass sei ein Schritt zurück.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, die Nutzungsrichtung ist noch in Abstimmung. Ein wichtiger Punkt zum Abklären ist die geplante Doppelgarage.

Christoph Weisenbach moniert, für eine Entscheidung müssen wir wissen, welche Nutzungen vorgesehen sind. 

Armin Angeringer schildert, die aufgeführten Nutzungsarten sind alle miteinander zulässig. Die genauen Größen ergeben sich aus den Stellplatzanforderungen. 

Christoph Weisenbach äußert, er möchte vorher wissen, über was er abstimme.

Armin Angeringer verdeutlicht, der Bauherr möchte ein Signal was zugestimmt wird.

Christoph Weisenbach ist der Meinung, man muss doch vorher wissen, was man möchte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, das was der Antragsteller wollte und aus Sicht der Stadt Füssen nicht in Frage kommt, haben wir schon verneint. Weiter geht Vorsitzender Maximilian Eichstetter davon aus, dass der Antragsteller noch in der Findungsphase ist. Die Nutzungen möchte er sich wahrscheinlich offenhalten.  

Dr. Martin Metzger legt nahe, dass die Parkplätze über den Gehweg angefahren werden. Auch an dem etwas kritischen Kreuzungsbereich.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Lage der genehmigten Parkplätze auf und hebt hervor, diese wurden nie so errichtet.

Armin Angeringer ergänzt, das war Thema der Vorgespräche und wird beachtet.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die Zustimmung zu einem Umbau und den angedachten Nutzungen grundsätzlich in Aussicht. Wohnungen sind nur mit einer Dauernutzung als Erstwohnsitz möglich. Stellplätze müssen zahlenmäßig gemäß Satzung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachgewiesen werden. Gefangene Stellplätze sind nur möglich, wenn dies durch ein vorzulegendes betriebliches Konzept schlüssig begründet ist; bei zwei gefangenen Stellplätzen wird dieser Nachweis nicht zu führen sein. Es wird empfohlen, die Frage der Grenzabstände vorab mit dem Landratsamt Ostallgäu abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.12.2024 08:21 Uhr