Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Planung wurde gegenüber dem Stand zur Februarsitzung hinsichtlich der äußeren Gestaltung überarbeitet und in den Details weiterentwickelt.
Am 06.02.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich einer Ausnahme von der Veränderungssperre grundsätzlich in Aussicht zu stellen.
Voraussetzung ist die Erfüllung folgender Punkte:
a) Reduzierung Gaubengrößen
b) Ansprechende Lösung der Südfassade
c) Einhaltung der Baugestaltungssatzung (beschlossene Neufassung)
d) Keine Ferien- oder Zweitwohnungen, keine Spielothek, Wettannahmestelle o. ä.
Dazu nimmt der Planer wie folgt Stellung:
An der Dachseite der Luitpoldstraße wurde die übergroße Einzelgaube durch zwei kleinere Gauben ersetzt, die in ihrer Größe und Gestaltung den des nördlichen Nachbargebäudes angeglichen sind. An der Südwestseite wurden zwei gleichartige Gauben eingesetzt.
Zu den Fenstern siehe unten c).
Zu Fenstern regelt die Baugestaltungssatzung in § 3 Abs. 1:
Es ist eine Lochfassade mit stehenden regelmäßig angeordneten Fensterformaten sowie überwiegendem Mauerwerksanteil auszubilden, hierbei bildet der Anteil der Fenster einen deutlich untergeordneten Anteil zur Fassade aus.
Im Verhältnis „Öffnung zu Wand“ muss der Wandanteil deutlich überwiegen (Lochfassade definiert sich durch mind. 60 % Fassadenanteil). Der Abstand der Wandöffnungen untereinander und zu den Gebäudeecken muss mindestens eine Fensterbreite und mindestens 75 cm betragen.
Die markierten Punkte werden nicht erfüllt. Die Fensteranteile sind satzungskonform zu reduzieren und die Abstände einzuhalten.