Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Thanellerstr. 5, Fl.Nrn. 241/80, 241/4 Gmk. Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.09.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Antragsteller hat nach seiner Beschreibung im März 2024 eine Wohnung im Gebäude Thanellerstraße 5 als Ferienwohnung gekauft. Bei der Anmeldung zur Vermietung als Ferienwohnung wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass dafür keine Genehmigung vorliegt. Die Nutzungsänderung wird nun beantragt.

Das Gesamtobjekt liegt in einem Bereich, in dem diese Umnutzung vor dem Hintergrund der Zahl der hier vorliegenden Fälle nicht mehr zugelassen werden soll, sondern eine Sicherung des Dauerwohnens verfolgt wird. Dazu befindet sich ein einfacher Bebauungsplan in Aufstellung. Das Aufstellungsverfahren wird durch eine Veränderungssperre gesichert.

Die Zulassung einer Ausnahme kommt nicht in Betracht. Hierdurch würde ein Präzedenzfall geschaffen, der das gesamte Verfahren gefährden würde. 

Die objektbezogenen Besonderheiten wie Pool, Sauna oder Tennisplatz sind bekannt. Sie stellen in der Abwägung der Belange jedoch gegenüber der im öffentlichen Interesse liegenden Wohnraumversorgung keine überwiegenden Belange dar. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist selbst befugt, über die Fortführung dieser Freizeitangebote zu entscheiden. Es liegt im freien Ermessen eines möglichen Kaufinteressenten, die Höhe der damit verbundenen Nebenkosten seiner Kaufentscheidung zugrunde zu legen. Höhere Nebenkosten aufgrund eines solchen Angebotes sind kein städtebaulicher Grund, von der als Ziel festgelegten Sicherung als Dauerwohnraum Abstand zu nehmen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird in planungsrechtlicher Hinsicht nicht mehr genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 06.11.2024 07:07 Uhr