Bebauungsplan Weißensee – See, achte Änderung; Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.11.2024 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Sie sind nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise.
Wohngebäude sind ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben zulässig. Eine dauerwohnliche Nutzung liegt vor, wenn mindestens einer der Bewohner der Wohnung dort zulässigerweise seine Hauptwohnung im Sinne von § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Bundesmeldegesetz begründet hat.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit ihrer Bekanntmachung am 11.10.2023 in Kraft.

Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach kritisiert den Beschluss und hebt hervor Klagen auf Schadensersatz können auf uns zukommen. Ebenfalls stellt Christoph Weisenbach dar, dass die Lage nicht final rechtlich geklärt ist.

Armin Angeringer erkundigt sich, inwieweit dies rechtlich nicht geklärt sei und teilt mit rechtlich kann das zu widerständen, z. B. wie in Hopfen am See in Form von einer Normenkontrollklage führen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Dokumente
Satzung und Begründung 20241031 (.pdf)

Datenstand vom 05.02.2025 07:42 Uhr