formlose Bauvoranfrage: Neuerrichtung Wintergarten, Prinzregentenplatz 2-4, Fl.Nrn. 526, 4106/2 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.11.2024 ö beschliessend 7.1.1

Sachverhalt

Der neue Wintergarten stellt einen Ersatz für den bisherigen Anbau dar. Der Neubau erhält ein begrüntes Flachdach und reicht bis zum Gehweg; das Vordach reicht in der geplanten Tiefe bis in den Gehwegsbereich. Die bestehenden Bäume sollen entfernt werden. Ein Ersatzbaum ist an der Ostseite des Wintergartens geplant. 

Seitens der Stadtwerke wurde festgestellt, dass dieser nicht im Konflikt mit evtl. Leitungen steht.

Die Stellplätze sollen in der Tiefgarage nachgewiesen werden, wo sich lt. Angabe noch freie Stellplätze in ausreichender Zahl befinden. 

Der Ersatzbau weicht u. a. bzgl. der Baugrenze vom Bebauungsplan ab, siehe Feststellungen im RIS. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung von der Baugrenze grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Größe des neu zu pflanzenden Baumes nach der Planung und kritisiert, dass keine Baumschutzsatzung besteht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter befürwortet die Planung und ist der Meinung, es wird in einen etwas großen Baum investiert.

Dr. Christoph Böhm führt zum Bauprojekt ausführlich wie folgt aus und übergibt die Auflistung an die Verwaltung:

 Voraussetzungen:
1. Es handelt sich hier um keine Schaufenster, sondern Fenster in einer Fassade zwischen zwei schon bestehenden Gebäudteilen.
2. Das Gebäude liegt im Bereich der Baugestaltungssatzung (BauGeSa) vom 13. Juni 2024 (§ 1: Geltungsbereich)
Der Bauwerber beantragt
1. eine Überschreitung der Baugrenze.
2. eine Überbauung öffentlichen Raumes mit einem Vordach (Verstoß gegen § 12 BauGeSa vom 13. Juni 2024) 
Dem kann zur weiteren Entwicklung des Traditionsbetriebes zugestimmt werden.

Bei der Gestaltung der Fassade müssen jedoch – schon im Sinne der gefälligen Einpassung in den Bestand – folgende Punkte der Satzung (BauGeSa) beachtet werden. Der vorgelegte Entwurf verstößt gegen folgende Punkte:

§ 3: Wandöffnungen:
Es ist eine Lochfassade mit stehenden regelmäßig angeordneten Fensterformaten sowie überwiegendem Mauerwerksanteil auszubilden. Hierbei bildet der Anteil der Fenster einen deutlich untergeordneten Anteil zur Fassade aus.
=> reine Glasfassade mit dünnen Metallstützen = unzulässig

§ 4: Dach
(2) 1 Bei der Erneuerung der Dacheindeckung ist der naturrote bzw. rotbraune Biberschwanzziegel … zu verwenden.
(2) 2 Bautechnisch bedingte Blechdeckungen (Kupfer, Zink) dürfen verwendet werden, wenn sie im Bestand bereits vorhanden sind …
=> Dachbegrünung = unzulässig

§ 5: Fenster
(2) Neue Fenster sind in Holz (Rahmen, Flügel, Stulp, Sprosse, konstruktiver Wetterschenkel) herzustellen und mit einer geringen Laibung (max. 10 cm) zu setzen. […] Die Fensterform und Fenstergliederung soll sich an dem jeweiligen Baustil der Fassade orientieren. Die Fenster sind zumindest zweiflügelig mit Quersprossen auszuführen.
=> Riesenfenster ohne Sprossen, aber mit dünnen Metallstützen = unzulässig
Im vorliegenden Fall eigentlich nicht zutreffend, aber hilfsweise wegen der Größe der Fenster beizuziehen.

§ 9: Eingänge und Schaufenster
(2) Erdgeschosszonen sind in einem maßstäblich ausgeglichenen Verhältnis zu den darüber liegenden Geschossen zu gestalten. Sie sind mit Mauerpfeilern zu gliedern. Die Randbereiche bzw. Gebäudeecken sind proportional breiter auszubilden.
=> selbst als Schaufenster wäre die Gestaltung unzulässig.

Fazit: Das kommunale Einvernehmen ist aus folgenden Gründen zu versagen:
1. Drei bzw. vier Verstöße gegen die geltende Baugestaltungssatzung.
2. Hitzeentwicklung im Sommer wegen der überdimensionierten Fenster erfordert unschöne Jalousien vor den Fenstern (gegen § 11 (3) BauGeSa)
3. Die Gestaltung widerspricht dem Marketingkonzept von Füssen-Tourismus: Füssen – die romantische Seele Bayerns.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schlägt vor zwei Beschlüsse zu fassen.

Jürgen Doser führt aus, er könne mit den Baugrenzen und der Glasfassade, sowie Überdachung mit gehen. Des Weiteren erklärt Jürgen Doser ausführlich zum Thema Bäume in der Altstadt und den Auswirkungen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die Fenster zeigen eine ähnliche Kubatur wie im Hotel Sonne auf. 

Thomas Scheibel erinnert daran, es ist eine formlose Bauvoranfrage, außerdem gibt es sogar Gläser, die keine Sonne durchlassen. Beim Projekt in der Kemptener Straße war sogar die Empfehlung des Landratsamtes eine begrüntes Dach.

Magnus Peresson führt an, Dr. Christoph Böhm hat das sehr schön ausgeführt und zeigt kein Verständnis für Befreiungen. 

Dr. Martin Metzger informiert, die Bäume sind von Bedeutung. Ein Ausgleich mit grünem Dach ist gut, entspricht jedoch leider nicht der Satzung. Zusätzlich führt Martin Metzger aus, dass Probleme mit Bäumen bestehen bzw. entstehen, jedoch entstehen ebenfalls Probleme ohne Baumbestände. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, das Problem von Herrn Dr. Martin Metzger ist, dass der eingezeichnete Baum in der Planung nicht in derselben Größe gepflanzt wird.

Dr. Christoph Böhm weist darauf hin, dass die Fenster am Hotel Sonne unter einer Arkade liegen. An ein Gesetzeswerk müssen wir uns halten. Zusätzlich erläutert er zum Argument von Thomas Scheibel, dass die Kemptener Straße in diesem Bereich nicht im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung liegt. Bei der Beschlussfassung stellt Dr. Christoph Böhm einen Widerspruch in Frage. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, wenn der Antrag nicht abweicht, können wir diesen als laufende Verwaltung weiterleiten.

Beschluss 1

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 05.02.2025 07:42 Uhr