V-Markt Füssen *Anbau Metzgerei* *Antrag auf Nutzungsänderung_VR-SB-Bank zu Imbiss, Eingang ergänzende Unterlagen, Kemptener Str. 107, Fl.Nrn. 1734/2, 1735/1, 1740, 1743 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.11.2024 ö beschliessend 7.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Anbau an der Nordseite des Imbisses war zur letzten Behandlung im Ausschuss noch nicht planerisch dargestellt und die Abweichungen vom Bebauungsplan weder erfasst noch begründet. 

Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen zu dem Anbau zu der Zeit nicht. 

Die Unterlagen wurden nun als Plan und mit Fotos ergänzt und folgende Begründung vorgelegt:

„Da die Außenanbauten des Imbiss keine massiven Bauten, sondern nur aus einem Container, der als Lager dient und einer Stahl-Glas-Konstruktion besteht, die eine Sitzmöglichkeit während des Verzehrs bietet, ist in diesem Falle keine gestalterische Einheit gegeben. Auch farblich ist deutlich erkennbar, dass sich die Bauten deutlich vom V-Markt abgrenzen.
Der Vorteil, bei einem Mieterwechsel sind diese Bauten auch schnell wieder beseitigt.
Der Lager-Container und die Stahl-Glas-Konstruktion haben eine Wellblechüberdachung.
Die Werbeanlagen sind lediglich an die Scheiben geklebt und zwei Werbetafeln, die über dem Imbiss-Eingang und an dem Lager-Container angebracht sind. Diese sind ebenfalls alle bei Mieterwechsel schnell entfernt.
Keine Wechsellichtanlagen, blinkende Leuchtwerbung oder grelle Farbgebungen.
Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt.“

Nach erster Beurteilung durch das Landratsamt Ostallgäu erscheinen die Abweichungen vertretbar. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024: Das Vorhaben wird einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.02.2025 07:42 Uhr