Bebauungsplan W 20 - Gewerbegebiet West; Einleitung einer siebten Änderung für den Teilbereich Hiebelerstr. 19, 23a und 23b; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

An der Ostseite der Fa. Zetka wurden vor einigen Jahren zwei Doppelhaushälften offensichtlich für die Betriebsinhaber genehmigt. Der dortige Bebauungsplan W 20 mit seiner Festsetzung als Gewerbegebiet trat erst etwas später in Kraft. Die Betriebsleiternutzung besteht aktuell nicht mehr. Um zu verhindern, dass das Wohngebäude für längere Zeit leer stehen muss, ist es naheliegend, den Bebauungsplan zu ändern. Eine nicht betriebsbezogene Nutzung ist z. B. in einem Mischgebiet möglich. Als Übergang von der Gemeinbedarfsfläche bei den Wertachtalwerkstätten muss dazu den dazwischenliegende Wäschereibetrieb einbezogen werden. Dies ist möglich, wenn die dortigen Emissionen als nur mischgebietstypisch bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer siebten Änderung des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West für den Teilbereich der Hiebelerstr. 19, 23a und 23b (Geltungsbereich gemäß dem beigefügten Lageplan). Ziel ist die Festsetzung als Mischgebiet um die Folgenutzung der dort genehmigten Wohngebäude auch für betriebsfremde Personen zu sichern. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen. 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl möchte Auskunft darüber, ob die Betriebsleiterwohnungen als reine Wohngebäude geplant sind.

Armin Angeringer lässt wissen, die Wohnungen sind als Betriebsleiterwohnung genehmigt. Um einen Leerstand zu vermeiden, muss die Nutzung sich ändern.

Matthias Friedl erkundigt sich über möglichen Einschränkungen des Gewerbebetriebs, sowie die Entstehung von Mitarbeiterwohnungen.
Armin Angeringer erklärt, Mitarbeiterwohnungen werden nach jetzigem Planstand durch das Landratsamt Ostallgäu abgelehnt.

Dr. Christoph Böhm teilt mit, in der Nähe besteht ein großes Grundstück mit Gewerbebebauung und erkundigt sich nach möglichen Auswirkungen dafür.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt an, das ist ein anderer Bebauungsplan und hat mit diesem nichts zu tun.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer siebten Änderung des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West für den Teilbereich der Hiebelerstr. 19, 23a und 23b (Geltungsbereich gemäß dem beigefügten Lageplan). Ziel ist die Festsetzung als Mischgebiet um die Folgenutzung der dort genehmigten Wohngebäude auch für betriebsfremde Personen zu sichern. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
BPlan W 20 derzeitiger Stand (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr