Tektur zur Baugenehmigung vom 13.01.2022, Az: 6024.01-1581/21, Umbau zum altersgerechten barrierefreien Wohnen, Höhenstr. 67, Fl.Nr. 168/16 Gmk. Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.11.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der ostseitige Anbau wurde 2022 unter Ersetzung des Einvernehmens zur Nutzung als Ferienwohnung genehmigt. Mit dem aktuellen Antrag ist ein altersgerechtes Dauerwohnen vorgesehen. Da das Haus innen von Altbestand eine Split-Level-Anordnung der Ebenen hat soll zur Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit eine Außenerschließung über Wege erfolgen. Dazu soll der östliche Kellerraum freigelegt werden. Die Freilegung ist südseitig lt. Angabe ca. ein Drittel der Wandfläche. Es besteht ein genehmigter Bezugsfall von der maximalen Wandhöhe von 6,5 m, bei welchem ca. zwei Drittel für dortige Garagen freigelegt wurden.
Abgrabungen sind lt. Bebauungsplan auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Gestaltung wurde insoweit im Vorfeld mit dem Planer besprochen. Die daraus entwickelte Lösung ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.11.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr