Bebauungsplan W 20 - Gewerbegebiet West, zweite Änderung (ergänzendes Verfahren); Änderung des Entwurfes im Bereich des Grundstücks FlNr. 1066/65 Gmkg. Füssen zur Errichtung einer Kindertagesstätte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die zweite Änderung des Bebauungsplanes W 20 – Gewerbegebiet West, mit der u. a. die Verkehrsführung neu geregelt wurde, trat am 01.06.2017 in Kraft. Zur Anpassung an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ wurde ein ergänzendes Verfahren eingeleitet. Der diesbzgl. Entwurf lag bereits öffentlich aus; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

In der Zwischenzeit fanden verschiedene Gespräche hinsichtlich des Grundstücks FlNr. 1066/65 der Gemarkung Füssen (amtlich 1.843 m²) statt. Die Fläche ist bisher zur Gebietstrennung des Gewerbegebietes zum östlich gelegenen Wohngebiet als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Nach einem Gespräch mit den Wertachtalwerkstätten könnte hier der Neubau einer Kindertages-stätte mit einer Krippengruppe und einer Kindergartengruppe entstehen. Der Bedarf für eine Krippengruppe besteht bereits konkret.


Zur weiteren Realisierung wird für diesen Bereich eine Änderung der Bebauungsplanung im aktuell laufenden Verfahren vorgeschlagen.

Hierzu ist auf diesem Grundstück die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu entfernen. Die Baugebietsfläche (Baugrenze) ist zu erweitern bis auf 3 m Abstand zur östlichen Grundstücksgrenze (siehe Roteintrag in nachstehender Konzeptskizze).

Die Gebietsart ist vorhabenbezogen anzupassen, z. B. wie an dem aktuellen Projekt an der Weidachstraße als Gemeinbedarfsfläche. Dies trägt gleichzeitig dem Übergang um östlichen Wohngebiet Rechnung. Zu prüfen ist, ob das GE-M (Gewerbemischgebiet) für die Bestandsbebauung der Werkstätten beibehalten bleiben kann oder ggf. im weiteren Übergang mit zu ändern ist. Näheres ergibt sich aus der notwendigen immissionsschutzfachlichen Untersuchung, die im Anschluss einzuleiten ist, weil die Lärmschutzkontingentierung auf die geänderten Flächen anzupassen ist.

Die Baugebietserweiterung in dieser Form erscheint vertretbar, weil es sich bei der Bestandsnutzung der Werkstätten um einen Betrieb mit nur maßvollen Emissionen handelt und dieser zudem durch den sozialen Charakter der Nutzung geprägt ist. Das Entfallen der Trennfläche ist hier vertretbar, weil der Abstand zu der östlich benachbarten Wohnbebauung deutlich größer ist als nördlich der Hiebelerstraße. Zudem handelt es sich bei einer Kindertagesstätte um eine sozialadäquate, d. h. grundsätzlich wohngebietsverträgliche Nutzung.

Ein Ausgleichsflächenersatz ist im weiteren Verfahren zu regeln.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, im derzeit laufenden ergänzenden Verfahren der zweiten Änderung des Bebauungsplanes W 20 – Gewerbegebiet West, den Entwurf wie im Sachverhalt beschrieben so zu ändern, dass auf dem Grundstück FlNr. 1066/65 Gmkg. Füssen eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten errichtet werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die diesbezügliche Bauleitplanung notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen (Immissionsschutz-fachliche Untersuchung, Einarbeitung Bebauungsplan u. ä.) und das Ergebnis im Rahmen der weiteren Abwägungen wieder dem Stadtrat vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Auf verschiedene Fragen antwortet Armin Angeringer, dass in diesem Plangebiet ein Immissionsschutzgutachten erstellt wurde. Hier gebe es eine Veränderung auf dem Grundstück, deshalb müsse ein neues Gutachten erstellt werden. Es geprüft werden, ob hier ein Gewerbemischgebiet möglich ist. Auf die Frage nach dem Wäldchen und dem Grünstreifen verweist Armin Angeringer auf das Luftbild. Der rechte Grünstreifen auf dem Bild bleibe erhalten. Der Container zur vorübergehenden Unterbringung werde in der südwestlichen Ecke aufgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, im derzeit laufenden ergänzenden Verfahren der zweiten Änderung des Bebauungsplanes W 20 – Gewerbegebiet West, den Entwurf wie im Sachverhalt beschrieben so zu ändern, dass auf dem Grundstück FlNr. 1066/65 der Gemarkung Füssen eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten errichtet werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die diesbezügliche Bauleitplanung notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen (Immissionsschutz-fachliche Untersuchung, Einarbeitung Bebauungsplan u. ä.) und das Ergebnis im Rahmen der weiteren Abwägungen wieder dem Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2019 08:38 Uhr