Anbau Wohnung, Im Venetianerwinkel 2, Fl.Nr. 1327/18 und 1327/20, Gmkg. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Angeringer stellt die formlose Bauvoranfrage zum Anbau einer Wohnung im Venetianerwinkel vor.
Der Bruder kümmert sich um seine Schwester und möchte deshalb teilweise den Bestand zurückbauen und eine Wohnung mit Garage für sich anbauen, sodass er seine Schwester besser pflegen kann.
Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Das Vorhaben ist hinsichtlich seiner Lage dem Außenbereich zuzuordnen. Vorbehaltlich einer Prüfung im Detail ist davon auszugehen, dass es sich um eine grundsätzlich genehmigungsfähige Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes handelt. Die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB werden offensichtlich ebenfalls erfüllt:
- Die Erweiterung ist im Verhältnis zum Bestand und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen;
das Gebäude wird vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie selbst genutzt.
Hinsichtlich der Gestaltung ist festzuhalten, dass der Bestand bereits eine Aneinanderreihung von Gebäudeteilen mit unterschiedlichen Breiten, Höhen und Dachneigungen aufweist. Der Grundriss ist straßenseitig an den Bestand angelehnt und wird nord- und ostseitig vergrößert.
Ohne die Planung wesentlich zu verändern ist es nicht möglich, die Gestaltung in ihrer Gesamtheit wesentlich zu harmonisieren.
Mit dem Antrag auf Baugenehmigung ist ein Stellplatznachweis vorzulegen.
Aus oben dargestellten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr