Neubau eines Logistikzentrums nördliche Erweiterung, Hiebelerstraße 6, Fl.Nr. 1066/63, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.3.11

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Angeringer den Neubau eines Logistikzentrums in der Hiebelerstraße vor.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 20 –Gewerbegebiet West, zweite Änderung in einem Bereich der als GE 1 festgesetzt ist.

Auch hier bräuchte die Firma Befreiungen vom Bebauungsplan, die wie folgt beantragt und begründet wurden:

Dachüberstand:
„Das Hauptgebäude -Magazin- ist in der Gestaltung –auch Bauhöhe- am Bestand orientiert. Der Bestand hat über den HP-Sheds eine hochgeführte Attika. Beim Bestand ist das gleiche System gewählt. Der niedere Bauteil –Lehrwerkstätte- hat nach Westen einen Dachvorsprung vom 3m –der auch der Beschattung der westlichen Fensterfront dient. Die seitlichen Abschlussattiken sind in die Hauptfassade optisch eingebunden.“

Dacheindeckung:
„Auf dem Dach des Hauptgebäudes –Magazin- ist der Aufbau einer PV Anlage geplant. Eine Begrünung oder Bekiesung wäre für den Unterhalt störend. Die letzte Lage der Dachhaut wird als beschieferte Bitumenbahn in rotbrauner Farbe ausgeführt. Auf dem flachgeneigten Pultdach des Ausbildungsbereichs –Lehrwerkstätte ist die gleiche Dachhaut aus statischen Gründen vorgesehen. Hier wird die letzte Bitumenbahn in silbergrauer Farbe eingebaut, damit sie zur Fassade passt.

Gestaltung der Fassade:
„Durch die vorbeschriebene Gestaltung bildet der Neubau mit dem Bestand eine gestalterische Einheit. Dazu trägt auch die Wahl der Fassade bei, die zum Bestand passend in silbergrau ausgeführt wird.

Der noch ausstehende Freiflächengestaltungsplan sollte von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege geprüft werden. Auch bezüglich des Immissionsschutzes ist ggf. vom Landratsamt Ostallgäu ein Emissionsgutachten anzufordern.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag samt den vorgetragenen Befreiungen zugestimmt werden.

Der Vorsitzende erkundigt sich bei Herrn Angeringer, ob die Ausgleichsfläche geringer ausfällt, wenn eine Begrünung des Daches stattfindet.

Herr Angeringer antwortet, dass die Anforderung an die Zahl der Bäume die gleiche bleibe. Eine Begrünung des Daches wäre aber beispielsweise gut für die Insekten, was aktuell ein großes Thema ist.

Herr StR Doser teilt mit, dass die Bienen hierzu kein gutes Beispiel darstellen. Er selber unterschreibe für die Bienen, aber das Thema ist hier nicht angebracht. Es handelt sich hierbei um ein Bestandsgrundstück das mit einem Neubau erweitert wird, deshalb sollte auf die Begrünung verzichtet werden, sodass es zum Bestandbau passt.

Frau StRin Rothemund schließt sich der Aussage von Herr Doser an, es handle sich um einen Bestandsbau und deshalb sollte auf die Begrünung verzichtet werden. Die Wertachtal Werkstätten wurden auch nicht begrünt.

Herr StR Schaffrath wirft noch ein, dass wenn man an die momentane Schneelast denkt, eine Begrünung nicht gut wäre.

Wirtschaftsbeauftragter Herr Zettlmeier möchte noch 3 Dinge zu dem vorliegenden Antrag sagen:
  1. Herr Angeringer hat recht, dass es sich hier um einen eigenständigen Bau handelt der nur zu einem Teil verbunden ist. Dies hat einen architektonischen Hintergrund.
  2. Die Gründachdiskussion ist komplett überflüssig, denn es ist auch eine Bekiesung möglich und die ist auch nichts für Bienen.
  3. Der vordere Teil ist komplett verändert und wie schon zu Anfang genannt sind Solar Paneele in Zukunft vorgesehen, deshalb sollte der Befreiung zugestimmt werden.

Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussvorschlag:  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Logistikzentrums, samt vorgetragenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr