Bebauungsplan W 27 - Am Kobelhang, zweite Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Frau StRin Dr. Derday erkundigt sich, warum der Bebauungsplan im Bau- und Umweltausschuss behandelt wird und nicht im Stadtrat.

Herr Angeringer erläutert, dass die wenigen Fragen, die aus dem Beteiligungsverfahren übrig sind, durch den Bau- und Umweltausschuss geklärt werden können und somit die Behandlung der Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss geschäftsordnungskonform in diesem Gremium gefasst werden kann.

Herr Angeringer übergibt nun das Wort an Herrn Pfanzelt (Pfanzelt Architekten) um den Bebauungsplan vorzutragen. (Ausfertigung erhielt jeder StR vorab mit der Sitzungseinladung)

Beschluss 1:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass eine Änderung der Planung nicht vorgenommen wird.

Herr StR Eggensberger B. nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmung
Ja- Stimmen: 9
Nein-Stimmen:0

Herr StR Dr. Böhm erkundigt sich wer dafür verantwortlich ist, dass keine Konzerte mehr veranstaltet werden dürfen.

Der Vorsitzende sagt, dass dies von den „Geldgebern“ (Bund/Land) vorgeschrieben wurde und wenn wir die nicht mehr hätten gäbe es auch kein BLZ mehr.

Herr StR Eggensberger B. frägt nach ob es bei sportlichen Veranstaltungen eine Uhrzeit gibt bis wann diese zu dulden sind.

Herr Pfanzelt sagt, dass die Uhrzeit egal sei.

Frau StRin Dr. Derday erläutert, dass die Grunddienstbarkeit zum Schutz des BLZ gilt. Gilt dies dann auch für die Rechtsnachfolger? Dies muss in den künftigen Kaufverträgen mitaufgenommen werden.

Herr Angeringer sagt, dass Grunddienstbarkeiten separat zu behandeln sind.

Herr Pfanzelt äußert sich, dass die Grunddienstbarkeit, wie es der Name schon sagt für das Grundstück gilt und somit auch für die Rechtsnachfolger und geht weiter im Text:
Beschluss 2:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass eine Änderung der Planung nicht vorgenommen wird.

Abstimmung
Ja- Stimmen: 10
Nein-Stimmen:0



Beschluss 3:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass eine Änderung der Planung nicht vorgenommen wird.

Abstimmung
Ja- Stimmen: 10
Nein-Stimmen:0

Frau StRin Dr. Derday ist verwundert über die 30% im Obergeschoss für gewerbliche Nutzung, ihrer Meinung nach sollten dort nur Wohnungen entstehen.

Der Vorsitzende sagt, dass es dazu nochmals einen Beschluss gab und dieser befürwortet wurde.

Herr Pfanzelt spricht an, dass beispielsweise altenbetreutes Wohnen auch unter gewerblich fällt.

Zum Schluss folgt der Satzungsbeschluss:

Beschluss 4:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans W 27- Am Kobelhang, zweite Änderung vom 05.02.2019 als Satzung. (§10 Abs. 1 BauGB).

Abstimmung
Ja- Stimmen: 10
Nein-Stimmen:0

Beschluss

  1. Abwägung
  2. Satzungsbeschluss
    - jeweils siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr