Stadtwerke Füssen Parkierungsanlagen - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge        551.200 €
Aufwendungen        551.200 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)        0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 789.000 € ab.



A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.



Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von leichten Umsatzsteigerungen aus. Die Tarifanpassungen bei der „Morisse“ entwickeln sich weiterhin positiv. Bei den Umsätzen für die TG-Sparkasse gehen wir von einer nahezu gleichbleibenden Entwicklung aus. Die Wiederbelebung des Festspielhauses wirkt sich für den Parkplatz „Achmühle“ erneut positiver aus als in den zurückliegenden Jahren. Trotzdem ist anzumerken, dass der neu errichtete Parkplatz direkt am Festspielhaus nur zu einer moderaten Steigerung beiträgt; eine bessere Auslastung unseres Parkplatzes ist weiterhin anzustreben. Die Erlöse aus diesem Parkplatz hängen in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten im Festspielhaus zusammen und sind daher nur schwer zu prognostizieren.


Die Pachterträge für das Parkplatznutzungsrecht durch das Festspielhaus wurden vorerst mit 36.000 € eingestellt. Eine Verlängerung des Interimsvertrags wurde durch den Stadtrat zu den gleichen Konditionen bis zum 31.12.2020 beschlossen. 
Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 beträgt insgesamt 551.200 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen

Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sind 198.000 € eingeplant. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (76.000 €) und die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“. Als weiterer größerer Aufwand mit 40.000 € ist der Unterhalt baulicher Anlagen in der Tiefgarage Sparkasse vorgesehen. Hierunter fallen die jährlichen Kosten für die Wartungsbegehung durch ein Ing. Büro i.H.v. 3.000 €, Instandhaltungsarbeiten i.H.v. 20.000 € sowie Kosten für die Abdichtung des Elektroraums (Wassereintritt) mit geschätzten 10.000 €. Jeweils 10.000 € werden für den Unterhalt der Parkplätze Morisse und Achmühle eingestellt, welche für den Winterdienst, Reinigung, Mäharbeiten, Wartung und Reparatur Toilettenanlage notwendig sein werden.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 5.100 € auf insgesamt 17.200 €. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der notwendigen Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 4.500 €. 


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 839.000 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 169.700 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen wurden 361.500 € angesetzt. Diese werden eingesetzt für die Fertigstellung der Sanierung der Fußgängerführung (Betonsanierung, Putz- und Malerarbeiten in 2019), welche zusätzlich investiert werden müssen, da die Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 nicht mehr den heutigen Kosten entsprechen. Für die ankommenden bzw. wartenden Gäste am Morisse-Parkplatz soll eine Sitzbank installiert werden. Hierfür sind 1.500 € vorgesehen.
Der größte Teil entfällt auf die notwendige Verbesserungsmaßnahme der Bodenbeschichtung in der City-TG im 1. UG. Die Beschichtung, welche in 2009 aufgetragen wurde, ist auf Grund der weit höheren Frequentierung durch PKWs als damals angenommen, schneller in die Verschleißzone gekommen. Das Ing. Büro Weber empfiehlt die Maßnahme in 2020 durchzuführen, der Eigentümer, die Sparkasse Allgäu schließt sich der Empfehlung an. Ein Verschieben der Maßnahme in 2021 erhöht u.U. die Kosten. Der geplante Bodenbelag ist vom Material und der Qualität weit höherwertiger und nach Expertenmeinung langlebiger, als der bisher vorhandene, daher ist die Maßnahme als Investition im Vermögensplan einzustellen. Die Aufnahme eines Kredits ist hierfür erforderlich.

Finanzplan 2019 nach § 17 EBV

Für den Finanzplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Siehe Ausführungen zu B. Vermögensplan.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Helmut Schauer nimmt Bezug auf das Schreiben von Sachverständigenbüro Weber vom 02.10.2019, das mit der Sitzungseinladung den Ausschussmitgliedern zugestellt wurde.

Erster Bürgermeister Paul Iacob erläutert kurz die Chronologie zur Generalsanierung der SPK-TG, der seinerzeit auch ein Gerichtsverfahren anhängig war. Aufgrund der resultierten Probleme aus der Vergangenheit wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen, der nun 2019 ausläuft und im Jahr 2020 neu verhandelt werden muss.

Aktuell ist nur das erste UG von der Sanierung betroffen, es ist jedoch davon auszugehen, dass die beiden anderen Ebenen ebenfalls in den nächsten Jahren saniert werden müssen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 08:44 Uhr