Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 60 - Sonnenstraße Ost; Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat billigte am 24.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplans in der vorgelegten Form mit den zuvor beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Freitag, 18.10.2019 bis Montag, 18.11.2019 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus und konnte dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit fand eine öffentliche Informationsveranstaltung am Montag, 04.11.2019 ab 19.30 Uhr im Haus der Gebirgsjäger, Soldatenheim, Kemptener Straße 68, 87629 Füssen statt.

Der Durchführungsvertrag ist abgeschlossen und vom Stadtrat genehmigt. Nachdem sich in diesem Zusammenhang der Verzicht auf Altenwohnungen und eine dahingehend modifizierte Anordnung der oberirdischen Stellplätze ergab erfolgte in Abstimmung mit den juristischen Vertretern der Stadt Füssen und dem Projektträger eine dahingehend eingeschränkte erneute Beteiligung; aus dieser folgten keine inhaltlich relevanten Stellungnahmen mehr.

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss 1

Wegen der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird auf die beiliegenden Bebauungsplan und dort insbesondere auf die Seiten 59 bis 73 mit den dort genannten Abwägungsbeschlüssen verwiesen. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger der öffentlichen Belange zu.


Beschluss 2

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO unter Berücksichtigung der vorstehend gefassten Abwägungsbeschlüsse den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost in der aktuell vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Datenstand vom 05.05.2020 10:01 Uhr