Erlass der Satzung über die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.6

Sachverhalt

Nachdem nun die Eckpunkt der Satzung soweit beschlossen sind, steht nun der Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts an. Wie bereits erwähnt, erhält diese Satzung im Weiteren insbesondere Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder.

Der Satzungsentwurf sieht inhaltlich zusammengefasst folgende Entschädigungen vor (im Klammerzusatz befinden sich die bisherigen Beträge):

Art der Entschädigung
Entschädigung in Euro
Anmerkungen/Hinweise
Sitzungsgeld als monatliche Pauschale
40,00 (40,00)
Nicht für sitzungsfreie Monate
Sitzungsgeld je Sitzungsteilnahme
30,00 (25,00)
Bei mehreren Sitzungen an einem Tag: Pauschale 50,00
Monatliche IT-Pauschale
15,00 (0,00)
Für die tatsächliche Nutzung der IT
Verdienstausfall 
15,00 (15,00)
Selbständige und für Nachteile im beruflichen oder häuslichen Bereich für sonstige Stadtratsmitglieder
Auszahlung nur auf Antrag
Fraktionsvorsitzende
50,00 (40,00)

zusätzlich je Fraktionsmitglied
10,00 (10,00)

Reisekosten 
BayRKG
Nach Bayer. Reisekostengesetz

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoiph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 02.10.2024 10:28 Uhr