- Die bestehende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
erscheint realistisch, zumal es sich nicht um eine geschlossene Ortschaft wie etwa Erkenbollingen mit beidseitiger Bebauung handelt und bis auf ein Anwesen der Weiler Heidelsbuch südseitig der Riedener Straße liegt.
Unter Einhaltung dieser Geschwindigkeit erscheint eine Reduzierung auf 30 km
auch in anbetracht der Stellungnahme der Polizei nicht zwingend notwendig, soll
jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ein Gefahrzeichen „Kinder“ anstelle einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung wäre hier möglicherweise ein wirksamer Hinweis zu vorsichtigem Fahren.
- Der Vorschlag, die Ortshinweistafel incl. Dem Verbotsschild „50“ von Hopfen am See kommend einige Meter zurückzuversetzen wird als sinnvoll erachtet und wurde bereits umgesetzt, womit die untere Ausfahrt Heidelsbuch sicherer wird.
- Die Verlegung der Bushaltestelle einige Meter weiter nach oben incl. Aufstellfläche neben der Straße ist auf Anregung des Elternbeirates der Grundschule bereits wenige Tage später und nach erfolgtem Ortstermin zwischen RVA, Polizei
und Stadt Füssen umgesetzt worden.
Die Schneeräumung dieser Aufstellfläche an der Bushaltestelle wurde vor Ort
geklärt und ist gewährleistet, war in diesem „Winter“ jedoch ohnehin kein Thema.
Eine Verlegung der Bushaltestelle nach Heidelsbuch hinein ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich und wird von der RVA abgelehnt.
Ob ein Buswartehäuschen hier in Frage kommt, müßte zunächst bzgl.
Eigentumsverhältnissen mit dem Grundbesetzer geklärt werden, ebenso eine
zusätzliche Straßenbeleuchtung.
Des weiteren sollte es möglich sein, daß ein Elternteil die Kinder im Wechsel
über die Straße zur Bushaltestelle begleitet, zumal diese mehr oder weniger unmittelbar vor der Haustüre liegt und nur einen äußerst geringen Zeitaufwand erfordert.
Die Bushaltestelle in der Senke zwischen Heidelsbuch und Erkenbollingen wird seit Jahren nicht genutzt, weshalb die RVA vorsieht, diese stillzulegen, bis wieder Bedarf besteht. Dort sind auch keine Kinder wohnhaft.
- Die Reduzierung der Geschwindigkeit für die gesamte Riedener Straße auf 50 km/h sollte wie in der Stellungnahme der Polizei ausführlich erläutert nicht erfolgen.
Wie vom Antragsteller angemerkt, herrscht auf der Straße ein hohes Aufkommen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, welcher den Verkehr neben den geo-/topographischen Gegebenheiten zusätzlich ausbremst.
Eine, des weiteren beantragte Gewichtsbegrenzung von 7,5 t „ausgenommen Lieferverkehr“ ist denkbar, macht demnach den Umweg über B 16-St 2008 bzw. umgekehrt erforderlich (Mehrstrecke von ca. a´3km/Verkehrsbelastung insbes. in den Sommermonaten).
Übermäßiger Schwerverkehr war auf dieser Strecke bisher nicht festzustellen.
Im Diskussionsverlauf lässt sich festhalten, dass einige Mitglieder des Gremiums sich für die Prüfung, hinsichtlich der Errichtung eines Buswartehäuschens an dieser Stelle aussprechen. Auch die Geschwindigkeit sollte an dieser Stelle erstmal durch das städtische Messgerät geprüft werden, bevor hier näheres entschieden wird. Das gleiche gilt für die Gewichtsbegrenzung von 7,5t ausgenommen für die Landwirtschaft und die Schulbusse.