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Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 29.01.2019 den Bebauungs-plan Hopfen am See Nr. 14 - Uferstraße Süd in der Fassung vom 29.01.2019 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wurde am 13.02.2019 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zur Weiterführung des Bootsverleihs auf einer wirtschaftlichen Grundlage ist die Kombination mit einem Kioskbetrieb erforderlich. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu ist für den Kioskbetrieb eine Baugenehmigung notwendig; diese kann jedoch ohne entsprechende Fest-setzung im Bebauungsplan nicht erteilt werden.
Notwendig ist die Änderung in der Planzeichnung durch Eintragung des Begriffes „Kiosk“ beim Bootsverleih (zur besseren Kenntlichmachung in rot eingetragen und eingekreist):
In der Satzung erfolgt diese Änderung unter A.2.1 nach „Hütten der verschiedenen Vereine,“ als Ergänzung um „Bootsverleih mit Kiosk“ (kursiv: bisherige Fassung):
„2. Bauliche und sonstige Anlagen
2.1 Innerhalb der im Plangebiet dargestellten privaten und öffentlichen Grünflächen sind nur die im Bebauungsplan kenntlich gemachten kleineren Gebäude (Nebenanlagen), wie in roter Farbe dargestellt, zulässig sowie die sonstigen Anlagen und Einrichtungen zur touristischen Nutzung wie Musikpavillon, Hütten der verschiedenen Vereine, Bootsverleih mit Kiosk, Spielgeräte, Freischachspiel, Bolzplatz, Allwetterplatz und Kneippkur-Tret-Anlagen, siehe Planeinschriebe in der Bebauungsplanzeichnung.
2.2 Das Strandbadgebäude, die Gaststätte/Fischerhütte, die Bootsgaragen, der Fahrradverleih und das Anlagenwärterhäuschen der Freizeitanlagen sind mit einer Baugrenze umgrenzt. Bei der Fischerhütte ist zudem eine Fläche mittels der Linie gemäß 15.3 PlanZV für Nebenanlagen beschrieben.
2.3 Steganlagen […]“
Die gleichartige Ergänzung in der Begründung erfolgt unter Punkt 5 auf Seite 9.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer ersten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 14. Ziel ist die Sicherung und Erweiterung der Nutzung des Bootsverleihs um einen Kiosk.
Der vorgelegte Entwurf der Änderung wird gebilligt. Die Verwaltung und das Büro abtplan werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Simon Hartung nimmt nicht an der Abstimmung teil da er als Pächter des Bootsverleihs persönlich betroffen ist.
Diskussionsverlauf
Martin Dopfer regt an über eine mögliche Begrenzung (Größe und Außenbestuhlung) nachzudenken . Herr Angeringer erklärt das dies möglicherweise durch einen Pachtvertrag zwischen der Stadt Füssen und dem Bootsverleiher geregelt werden könne.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer ersten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 14. Ziel ist die Sicherung und Erweiterung der Nutzung des Bootsverleihs um einen Kiosk.
Der vorgelegte Entwurf der Änderung wird gebilligt. Die Verwaltung und das Büro abtplan werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Simon Hartung nimmt nicht an der Abstimmung teil da er als Pächter des Bootsverleihs persönlich betroffen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Hartung nimmt an der Abstimmung nicht teil
Datenstand vom 04.10.2024 09:22 Uhr