Bebauungsplan N 10 - Moosangerweg Ost; Verlängerung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Der Stadt Füssen lag ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebs im Gewerbegebiet 3 vor. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans N 10 - Moosangerweg Ost, 6. Änderung zur kleinräumigen Anpassung der räumlichen Abgrenzung zwischen den Gewerbegebietsbereichen GE 1 und GE 3 und den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2018 neu gefasst. Das Klageverfahren zur Durchsetzung des Beherbergungsbetriebes war bisher nicht erfolgreich.

Der Stadtrat beschloss am 18.09.2018 eine Veränderungssperre als Satzung für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans N 10 – Moosangerweg Ost gemäß § 14 BauGB. Die amtliche Bekanntmachung der Satzung der Veränderungssperre erfolgte am 26.09.2018. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre würde mit Ablauf des 25.10.2020 außer Kraft treten.

Die Verlängerung der Veränderungssperre wird vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nach § 16 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt sie in Kraft. Sie gilt für ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB. Die Frist beginnt am Tag mit der ortsüblichen Bekanntmachung.

Aktuell erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen aus dem vor kurzem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes. Nach vorliegendem Stand ist damit zu rechnen, dass die Behandlung der Ergebnisse im Gremium in der kommenden Sitzung am 13.10.2020 erfolgt und dort voraussichtlich der Satzungsbeschluss zu der Bebauungsplanänderung gefasst werden kann. Bei Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vor dem 25.10.2020 erübrigt sich die Verlängerung der Veränderungssperre. Die Verlängerung wäre nur nötig, soweit sich die Abwägung oder der Satzungsbeschluss doch noch verzögern sollte. Dies kann in der Sitzung am 13.10.2020 entschieden werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans N 10 – Moosangerweg Ost zunächst zurückzustellen und Weiteres in der Sitzung am 13.10.2020 zu entscheiden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans N 10 – Moosangerweg Ost zunächst zurückzustellen und Weiteres in der Sitzung am 13.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr