Sanierung des Einzeldenkmals "Wohn- und Geschäftshaus Baur", Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Die weitere Abstimmung denkmalfachlicher Belange ist erfolgt. Auf die entsprechenden Stellungnahmen wird verwiesen. Soweit die Anforderungen der Baugestaltungssatzung für den Altstadtbereich hier betroffen sind wird empfohlen, insoweit der denkmalfachlichen Beurteilung zu folgen.

Wesentlicher Gegenstand der Planänderung ist der Verzicht auf einen räumlichen Stellplatznachweis im Innenhofbereich. Städtebaulich stellt dies eine Aufwertung dar. Im Gegenzug ist der Mehrbedarf abzulösen. Lt. Angabe handelt es sich um 8 Stellplätze für 5 Wohnungen. Dies entspricht der Stellplatzsatzung, da lt. Antrag zwei der Wohnungen eine Größe von nicht mehr als 30 qm aufweisen. Dass für die Gesamtzahl der im Sanierungsgebiet reduzierte Ansatz von 1.000 Euro je Stellplatz angesetzt werden wird im Antrag näher ausgeführt, indem dargelegt wird, dass sich diese Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Bereichen befinden.

Zur Größe der Gaube auf der Rückseite liegt eine technische Beurteilung des Ingenieurbüros Dr. Schütz vor, siehe Feststellungen. Die Darlegungen des Büros erscheinen weitgehend nachvollziehbar; sie sind aber aus Sicht der Verwaltung keine ausreichende Begründung für die Breite der Gaube. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden.

Für die großen südseitigen Fenster wurde eine gegenüber der ersten Planung geänderte Lösung vorgelegt. Abweichend von der Satzung weisen sie keine Quersprossen auf und die Gestaltung erscheint nicht überzeugend. Aus Sicht des Unterzeichners könnte eine bodentiefe Fensterlösung satzungskonform so gelöst werden, dass ein auch horizontal geteiltes Fenster eingebaut wird, wobei der untere Teil bis Brüstungshöhe eigens absperrbar sein müsste. Zum Lüften könnte der obere Teil verwendet werden. Der untere Teil ist im Normalfall abgesperrt und wird nur geöffnet, soweit dies zum Einbringen von Möbeln u. dgl. notwendig ist.

Ein Änderungsvorschlag soll noch vorgelegt werden.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Auf die Beurteilung durch den Denkmalschutz wird verwiesen. Die Gaubengröße erscheint nicht begründet.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hiervon ausgenommen sind die rückseitige Gaube und die südseitigen großen Fenster im westlichen Teil. Der Verzicht auf einen räumlichen Nachweis von Stellplätzen wird aus städtebaulichen Gründen befürwortet. Der nicht räumlich nachzuweisende Mehrbedarf ist entsprechend der Stellplatzsatzung abzulösen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson möchten das an allen Fenstern Sprossen angebracht werden und bitten nochmals die Größe der Gaube sowie die Größe der beiden Fenster zu beachten. Es wäre wichtig hier eine Alternative Lösung zu finden. Dr. Christoph Böhm verweist erneut auf die Altstadtsatzung die es einzuhalten gilt. Er beschreibt folgende Punkte, bei denen die Satzung nicht eingehalten wird:

§ 7: Dachgauben sind in zurückhaltender Weise nur dort zulässig, wo sie nicht störend wirken.
ABER: a, Drohnenfotos
       b, Zugänglichkeit des Innenhofes gemäß Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege
§8 I, Fenster: Stehendes Format mit Quersprossen; Verstöße bei den Riesenfenstern und Dachgauben südl. und nördl.
§9 Schaufenster
II Nur im Erdgeschoss (nicht im ersten und zweiten Stock) ca. 4m²
§2 III Vor Abbruch von Gebäuden der Denkmalliste ist Bauaufnahme und Dokumentation zu erstellen (gilt eigentlich für Inneres des Westteils)

Jürgen Doser bittet um mehr Kompromissbereitschaft gegenüber Bauwerbern die viel Geld in die Hand nehmen um ein solches Objekt zu sanieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hiervon ausgenommen sind die rückseitige Gaube und die südseitigen großen Fenster im westlichen Teil. Der Verzicht auf einen räumlichen Nachweis von Stellplätzen wird aus städtebaulichen Gründen befürwortet. Der nicht räumlich nachzuweisende Mehrbedarf ist entsprechend der Stellplatzsatzung abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr