Schon im vergangenen Jahr hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der haushaltsrechtlichen Würdigung des vom damaligen Ferienausschuss am 21. April 2020 beschlossenen Haushaltsplan-Entwurfs die Genehmigung des Haushaltsplans nur unter der Maßgabe erteilt, dass
- der Rechtsaufsichtbehörde ist spätestens bis zum 01.12.2020 ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel
- der Ausgabenminderung,
- der Einnahmenverbesserung,
- des stetigen und konsequenten Schuldenabbaus
und
vorzulegen ist;
- die im Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeiteten einzelnen Maßnahmen jeweils vom Stadtrat beschlussmäßig festzulegen und konsequent umzusetzen sind;
- im Hinblick auf die bestehende Überschuldung der Stadt gegebenenfalls erzielte Veräußerungserlöse und erwirtschaftete Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden sind
und
- dass die Auswirkungen der Haushaltssanierung jeweils fortlaufend in der Finanzplanung darzustellen sind.
Im Rahmen der Haushaltsberatung hat der Stadtrat sodann auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler dann die Aufstellung eines Programms zur Haushaltskonsolidierung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Maßnahmen inklusive Zeitplan auszuarbeiten und dem Gremium zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Darüber hinaus, so der Beschluss weiter, soll das im Entwurf vorliegende Bauprogramm abschließend bearbeitet und mit entsprechenden Priorisierungen versehen bis spätestens Ende des Jahres verabschiedet werden.
Wenn dieser straffe Zeitplan eingehalten werden soll, gilt es nun umgehend das weitere Vorgehen insbesondere hinsichtlich der Organisation dieses Prozesses und der Zeitplanung festzulegen. Nähere Informationen und entsprechende Vorschläge dazu erfolgen im Rahmen der Beratung.
Hierzu wären vor allem folgende Fragen zu klären:
- Soll eine externe Begleitung des Konsolidierungsprozesses erfolgen (z.B. durch Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fachbüro usw.)?
- Wie wird das „Konsolidierungsgremium“ politisch gebildet? Aus welchen Mitgliedern setzt sich dieses zusammen? Übernimmt diese Aufgaben der Rechnungsprüfungsausschuss, ergänzt um den Ersten Bürgermeister und Kämmerer – oder der Haupt-, Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss?
oder alternativer Vorschlag:
Erster Bürgermeister, Zweiter Bürgermeister, Dritter Bürgermeister, jeweils ein „Vertreter“ der drei im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Kämmerer
- Die Verwaltung wird ihrerseits eigene Vorschläge erarbeiten und dem Stadtrat bzw. dem Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen; dieses besteht aus dem Bürgermeister, 4 Abteilungsleitern, Werkleiter und Tourismusdirektor
- Soll eine Bürgerbeteiligung stattfinden, ggf. sogar durch themenbezogene Bürgerforen
Hinweis: In diesem Fall ist der durch Beschluss des Stadtrates gesteckte Zeitplan bis Ende des Jahres nicht zu halten!
- und vor allem: WAS SIND DIE ZIELE DES KONSOLIDIERUNGSKONZEPTES?
- Keine weitere Nettoneuverschuldung der Stadt
- Spürbarer Abbau der Verschuldung der Stadt
- Deutliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades der kommunalen Einrichtungen (z.B. auch durch Optimierung der Bewirtschaftungskosten usw.)
- Reduzierung der disponiblen freiwilligen Leitungen auf das unbedingt notwendige Maß vor dem Focus, die Standortbedingungen der Stadt Füssen nicht zu schwächen (z.B. Kultur, Freizeit & Tourismus)
- Prüfung des kommunalen Vermögens auf deren weitere Notwendigkeit vor dem Hintergrund der kommunalen Aufgabenerfüllung und der Ertragssituation
- Die Mindestzuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu schaffen
Wenn diese Fragen beantwortet sind, könnten der zeitliche Ablauf und die Organisation wie folgt erfolgen: