Ortsabrundungssatzung Eschach Südost; Beratung des geänderten Entwurfes mit Billigungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Nach der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung des letzten Entwurfsstandes in der Zeit vom 07.10.2020 bis 09.11.2020 wurde in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 08.12.2020 nach erfolgter Abwägung der Satzungsbeschluss gefasst. Mit Beschluss vom 02.02.2021 wurde der Satzungsbeschluss wieder aufgehoben und die Planung zur Überarbeitung an den Hochbauplaner und zur Anpassung an das Stadtplanungsbüro gegeben. Zweck der erneuten Überarbeitung war eine engere fachliche Abstimmung mit dem Denkmalschutz und der unteren Naturschutzbehörde.

Der nun vorliegende Entwurf sieht das Baufenster nach Norden abgerückt vom denkmalgeschützten Teil des benachbarten Bauernhofes vor. Das auf dem Grundstück festgestellte arten- und strukturreiche Dauergrünland genießt nach fachlicher Beurteilung Schutzstatus nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG. Seitens des Landratsamtes wurde in Aussicht gestellt, dass ein Antrag auf teilweise Verlegung des Streifens gem. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG genehmigt werden kann. Dies nimmt die vorliegende Fassung der Satzung auf. Der Eingriff der neuen Planung wurde neu bewertet. Der neu ermittelte Ausgleich wird weiter aus dem städtischen Ökokonto ausgeglichen.

Die zu erneuernde Trafostation wird im Benehmen mit dem EWR an die Nordseite der Garage gesetzt.

Auf Nachfrage von Frau Fröhlich, warum hier die Ausgleichsflächen der Stadt Füssen hinzugenommen wurden, erläutert der Vorsitzende, dass dieser Beschluss auf die vorangegangene Legislaturperiode zurückzuführen sei und  der neugefasste Beschluss , Ausgleichsflächen der Stadt Füssen nur dieser zugute zu kommen zu lassen, hier noch nicht greift.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen nimmt den geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung Eschach Südost zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der neue Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen nimmt den geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung Eschach Südost zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der neue Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.07.2021 10:51 Uhr