Verkehrsangelegenheiten; Parksonderausweise Hopfen a. S. und Bad Faulenbach 2022/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 15. September 2020 hat sich der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit der Ausstellung/Ausgabe von Parksonderausweisen für Mitarbeiter*Innen und Gäste befasst. Vorrangig ging es dabei um Betriebe in Hopfen am See und Bad Faulenbach.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat damals die von der Verwaltung vorgeschlagene Parksonderausweisregelung (Jahresparkkarte) für das Jahr 2020 und 2021 wie folgt beschlossen:
Antragsteller wird insoweit entgegengekommen, dass diese max. zwei Parkausweise an öffentlichen Parkplätzen in Objektnähe erhalten. Hierfür wird eine Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 360,00 €/Jahr vorgeschlagen. Die Regelung sollte sich ausschließlich auf Jahresparkkarten beschränken, keine Monats- oder Halbjahresregelungen. Die damalige Regelung wurde ausdrücklich auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt.
Die damalige Regelung hat sich bewährt; die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antragstellern auch künftig weiterhin so entgegen zu kommen.
Antragsteller (Anwohner, Hotels, Gastronomie, Gewerbe usw.) können eine Jahresparkkarte erhalten. Hierfür wird eine Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 360,00 €/Jahr vorgeschlagen. Monats- bzw. Halbjahreskarten werden auch künftig nicht ausgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte weiterhin auszustellen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte weiterhin auszustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:00 Uhr