Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage, Floßergasse 22, Fl.Nr. 287/1, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Siegermodell aus dem Architektenwettbewerb soll vor Einleitung weiterer Planungen im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens geklärt werden, ob hierfür ebenfalls eine bauplanungsrechtliche Grundlage über eine Bebauungsplanung zu erarbeiten ist.
Der gegenüber den früheren Vorschlägen reduzierte Umfang spricht u. U. für eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Das südliche Gebäude kann noch als im Innenbereich gelegen eingestuft werden, das Nördliche liegt jedoch außerhalb des Bebauungszusammenhanges, was einen Bebauungsplan notwendig macht. Mit der Bauleitplanung kann zudem die Frage der Abstandsflächen durch die Festlegung der Lage und Größe der Gebäude geregelt werden. Hinsichtlich der Stellplätze wurde eine räumliche Lösung für zielführender erachtet als eine Ablösung.
Die Frage der Umsetzung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen weiter zu thematisieren sein. Unabhängig vom Ergebnis wird empfohlen, die Klärung durchzuführen um dahingehende weitere Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.
Dr. Christoph Böhm teilt mit, dass das Vorhaben per Beschluss in der gestrigen Stadtratssitzung auf acta gelegt wurde.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass beschlossen wurde die 4,5 Millionen Euro einzusparen, dennoch die Planung gemacht wird, sodass die Stadt für die Zukunft eine Planungssicherheit für dieses Grundstück hat.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Bei Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB wird auf die Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 52 – östliche Floßergasse verzichtet, soweit sich die Notwendigkeit nicht aus der Einhaltung von Abstandsflächen ergibt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Bei Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB wird auf die Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 52 – östliche Floßergasse verzichtet, soweit sich die Notwendigkeit nicht aus der Einhaltung von Abstandsflächen ergibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.10.2024 10:04 Uhr