Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Roßhaupten über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Roßhaupten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Roßhaupten ist an die Stadt Füssen herangetreten, ob der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen nicht auch den ruhenden Verkehr für die Zufahrt zum Badeplatz am Forggensee überwachen kann. Die Gemeinde will ein Parkverbot über die gesamte Zu- bzw. Abfahrt entlang des B16-begleitenden Rad-/Wirtschaftsweges (ca. 730 m) sowie davon abzweigend hinunter zum See (ca. 420 m) entsprechend kontrolliert haben (siehe auch beiliegender Kartenausschnitt der Gemeinde Roßhaupten).

Die Gemeinde Roßhaupten hat in seiner Sitzung am 13. April 2022 beschlossen, das kommunale Einvernehmen zur  Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Roßhaupten zu erteilen. Eine Zweckvereinbarung ist Voraussetzung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Wie bereits in Rieden der Fall soll dieser Bereich in Roßhaupten insbesondere in der Badesaison kontrolliert werden. Der Kommunale Ordnungsdienst würde dann die Überwachung in Rieden mit der in Roßhaupten verbinden.

Nach Beschlussfassung in den beiden Gremien der Gemeinde Roßhaupten und der Stadt Füssen muss die Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt werden. Ein Entwurf dieser Zweckvereinbarung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Roßhaupten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Roßhaupten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Roßhaupten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Roßhaupten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 20.11.2022 07:59 Uhr