Eigenwirtschaftlicher Breitband- Glasfaserausbau durch Netzbetreiber Mitwirkung durch die Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.09.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bei der Stadt Füssen wurde von mehr als einem Anbieter Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser-Direktanschlüssen (FFTH/B) angemeldet. In Anbetracht des stetig steigenden Bandbreitenbedarfs führt zukünftig kein Weg an einer solchen Technik vorbei. Die Stadt Füssen hat dadurch einen wichtigen Standortvorteil für Gewerbeansiedlungen, für den Tourismus aber ebenso für Privathaushalte.

So positiv die Situation erscheint, so schwieriger wird es im Detail. Die Stadt Füssen sollte einen Netzbetreiber wählen, der für dieses zukunftsweisende Projekt die meisten Vorzüge für die Nutzer und die Stadt bietet. Denn der tatsächliche Eigenausbau dieses Telekommunikationsunternehmens wird nicht zuletzt auch durch die Anzahl von Vorverträgen bestimmt; der Netzbetreiber wird zusammen mit der Stadt Füssen für den Ausbau des Glasfaser-Netzes und neue Anschlüssen werben. Je mehr Siedlungsbereiche durch einen Eigenausbau angeschlossen werden, desto weniger muss die Stadt selbst, wenn auch durch ein Förderverfahren nur anteilig, zuschießen müssen. Die Vorvermarktungsquote wird letztlich vor allem von betreiberabhängigen Faktoren abhängen wie z.B. Produktpalette, Preis, Service-Qualität usw.

Vor dem Hintergrund dieser vielen Faktoren sollte der Stadtrat Füssen nun also fundiert eine Entscheidung über den Kooperationspartner im Breitbandausbau treffen. Ein offenes und transparentes Auswahlverfahren ist für die Stadt selbstverständlich, unterstützt wird sie dabei von dem Fachbüro Corwese. 

Dazu hat das Büro einen Kriterienkatalog und eine Bewertungsmatrix zusammengestellt.Der Fragebogen wurde an die interessierten Netzbetreiber verschickt. Darin sind detailliert Fragen zu u.a. folgenden Punkten enthalten:

- Zahlen zum geplanten eigenwirtschaftlichen Erschließungsgebiet
- Vorvermarktungsquote
- Vertragsmöglichkeiten
- Netzoffenheit
- Servicekonzept
- Fragen zur Bauausführung
- Bauablauf

Details dazu und zu den Ergebnissen der Anfragen an die Netzbetreiber stellte das Büro Corwese mit der beiliegenden Powerpoint-Präsentation vor. Darin wurde auch das Auswahlverfahren und dessen Ergebnis vorgestellt. Darauf wird verwiesen.

Der Stadtrat sollte im Anschluss einen Beschluss über den offiziellen Kooperationspartner der Stadt Füssen fassen. Trotzdem sollen zukünftig, wie bisher auch, Aufgrabegenehmigungen für Vorhaben aller Netzbetreiber z.B. gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ausgestellt werden. 

Beschlussvorschlag

Anhand der Ergebnisse des Bewertungsverfahrens beschließt der Stadtrat mit dem Unternehmen Telekom eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Insbesondere werden weder eine Exklusivität noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Beschluss

Anhand der Ergebnisse des Bewertungsverfahrens beschließt der Stadtrat mit dem Unternehmen Telekom eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Insbesondere werden weder eine Exklusivität noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
2022-09-14_Füssen_EWA_Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 18.10.2022 07:40 Uhr