Einfacher Bebauungsplan W 36 E - Venetianerwinkel;
Erlass einer Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans W 36 E - Venetianerwinkel. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans W 36 E - Venetianerwinkel eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans W 36 E - Venetianerwinkel eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:38 Uhr