Antrag auf Einschränkung der Durchfahrtsmöglichkeit in der Klosterstraße und Spitalgasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.10.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Im Antrag wird die Sperrung der Durchfahrt Klosterstraße-Spitalgasse ab Sebastiantor mittels eines Pollers oder Absperrpfosten vorgeschlagen.

Die Baumaßnahme -barrierefreie Übergänge- im Bereich des Sebastiantores und damit verbundene ca. zweiwöchige Sperrung incl. Sackgassenregelung mit Gegenverkehr nahm der Antragsteller zum Anlass, diese Verkehrsregelung auf Dauer zu beantragen, um den reinen Durchgangsverkehr welcher über die Theresienbrücke wieder abfährt bzw. Anwohner der oberen Altstadt, die über die Klosterstraße-Spitalgasse abkürzen auszuschließen.

Die Thematik wurde schon vor Jahren behandelt und im Rahmen zweier Bürgeranhörungen mit jeweils rund vierzig anwesenden Anwohnern ausführlich diskutiert.

Nach Abwägungen der Vor- bzw. Nachteile einer solchen Regelung ergab sich jeweils als übereinstimmendes Ergebnis die Beibehaltung der bestehenden Verkehrsregelung, da eine Änderung mit anderweitigen Nachteilen -auch für die Anwohner selbst- verbunden ist.

Die Straßen sind nicht für Begegnungsverkehr ausgebaut, im Gegenverkehr ist das Befahren des fußgängerfreundlichen Plattenbelages unumgänglich bzw. durch parkende Fahrzeuge erschwert. Sowohl Spital- und Klosterstraße bieten keine Wendemöglichkeit.

Eine Verlagerung zusätzlichen „Anlieger“verkehrs auf die ohnehin am stärksten belastete Bundesstraße 16 Füssens aber auch B 17 sollte vermeiden werden, erscheint jedoch auch nicht im Sinne der Anwohner, zumal einer Ausfahrt von der Klosterstraße durch das Sebastiantor auf die Bundesstraße ohne Ampel seitens der übergeordneten Behörden nicht zugestimmt wird.

Ein vom Antragsteller beschafftes, fest installiertes digitales Geschwindigkeitsmessgerät an der „Huterhalde macht die Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit aufmerksam.

Zusätzlich ist in diesem Straßenzug eine Messstelle des Zweckverbands Oberland eingerichtet, an der immer wieder Radarmessungen stattfinden.

Demnach ablehnend dem Antrag gegenüber lauten auch die Stellungnahmen der unteren Verkehrsbehörde Landratsamt OAL und der PI Füssen.


Magnus Peresson betont, dass man diesen Zustand nicht hinnehmen sollte, dieser sei nicht bürgerfreundlich, so Peresson.


Manfred Schweinberg schlägt vor, die Polizei an dieser Stelle verstärkt kontrollieren zu lassen.

Thomas Mailer fordert eine massive Beschränkung, wenn möglich durch etwas Bauliches, wie zum Beispiel eine Schranke etc. Er schlägt vor, dies erstmal probeweise zu testen.
Thomas Scheibel möchte wissen, ob eine Beschränkung überhaupt zulässig ist, gerade im Hinblick auf die Feuerwehrzufahrt.

Dr. Martin Metzger schließt sich dem an, da auch er als Notarzt diese Zufahrt des Öfteren bei Einsätzen nutzt. Das würde im Einsatz Zeit kosten.  

Vorsitzender Bürgermeister Eichstetter erwidert, man könnte auch einen Sperrpfosten verwenden. Dieser wäre einfach herausnehmbar.

Dr. Martin Metzger stimmt dem Vorschlag zu, da dieser nicht zeitkritisch ist. 

Thomas Scheibel wirft ein, dass dann die Bürger den Sperrpfosten ebenfalls herausnehmen könnten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt das in Frage. Seiner Meinung nach würden nur die Anwohner auf die Idee kommen den Poller herauszuziehen.

Jürgen Doser weist darauf hin, dass eine Staugefährdung möglichst vermieden werden sollte, indem eine Staufläche geschaffen werden muss, um möglichen Rückstau in die Hauptverkehrsader zu vermeiden. Diese Fläche sollte mindestens 15 Meter betragen.

Christoph Weißenbach ist dafür, dass die geltende Verkehrsregelung so beibehalten wird. Da es im Weidach eine vergleichbare Situation gab, die nicht Beschränkt wurde, mit der Begründung es handle sich um eine Öffentliche Straße.

Manfred Schweinberg weist auch auf die Nachteile für die Anwohner durch eine Sperre hin, denn die Straßen sind nicht für den Begegnungsverkehr ausgebaut und es gäbe keine Möglichkeit zu wenden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter, unterstreicht die Aussage und betont, dass zudem jemand gefunden werden müsste der diesen Sperrpfosten wegen dem Nachtfahrverbot, jeden Abend um 22 Uhr wieder an seinen Platz steckt.

Beschlussvorschlag

Der PBUV-Ausschuss beschließt die Beibehaltung der geltenden Verkehrsregelung mit den bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen.

Beschluss

Der PBUV-Ausschuss beschließt die Beibehaltung der geltenden Verkehrsregelung mit den bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 10:42 Uhr