Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva         Jahresfehlbetrag


Bilanzsumme zum 31.12.2021        18.227.322,99 €        - 518.457,41 €


Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.



Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.117.723,95 €         41.223,75 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.710.227,53 €        - 349.414,28 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2021         4.183.520,68 €        - 210.266,88 €



Der Jahresfehlbetrag 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von –518.457,41 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.



Wasserversorgung


Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.117.723,95 € (Vorjahr: 7.931.245,74 €). 
Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 68.600 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist der erneut gesunkene Wasserverbrauch, bedingt durch die Corona-Pandemie. Dagegen konnten die Ansätze bei den Nebengeschäften (Neuanschlüsse, Reparaturen) übertroffen werden. 
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 93.600 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresgewinn in Höhe von 
41.223,75 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 121.200 € unter dem geplanten Ansatz von 1.795.000 €. Ursache ist hierbei u.a. der Rückgang beim Wasserverkauf. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 175.000 €, welche wiederum die Erlöse erhöht.
Der Wasserverbrauch im Jahr 2021 mit 1.019.803 m³ ist mit einer Minderung von 25.493 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen) konnten gegenüber dem Ansatz (30.000 €) stark verbessert werden (Erlös 2021 53.700 €).
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 71.800 €.  Der Planansatz von zusammen 43.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen überschritten werden. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 31.700 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.500 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 477.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 310.700 € wurde der Mittelansatz für 2021 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten).
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 625.500 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 629.000 € ergab sich eine Einsparung von ca. 3.500 €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz von 184.500 € deutlich. Hervorzuheben wären die Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, den periodenfremden Aufwendungen sowie die erneute Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten). Einsparungen konnten dagegen bei den Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 23.700 € angefallen. Der Planansatz von 35.700 € wurde somit weit unterschritten. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 117.858,08 €
Nachaktivierung von Kosten aus Neuausweis Wasserschutzgebiet        91.797,90 €
Jahresgewinn / Verwendung 2021         41.223,75 €

Gewinnvortrag        15.163,57 €


Der Jahresgewinn 2021 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 41.223,75 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorzutragen.


Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.710.227,53 € (Vorjahr: 8.169.577,69 €). 
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.959.500 € und liegen mit rund 230.700 € über den Erlösen des Vorjahres, fielen aber gegenüber dem Erfolgsplan um 416.500 € niedriger aus als geplant. Grund dafür sind zum einen die neu kalkulierte Abwassergebühr von 2,52 €/m³ ab 2021 (2020 2,25 €/m³) und dagegen zum größten Teil die gesunkenen Erlöse aus den Abwassergebühren (Einleitungsmenge).
Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 137.700 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 349.414,28 €. 

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 397.200 € unter dem geplanten Ansatz von 3.056.000 €, was mit ein Grund für das negative Ergebnis ist. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2021 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht die Erlöse.
Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 948.478 m³ ist gegenüber dem Jahr 2020 um 26.420 m³ erneut gesunken.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 24.600 €. Der Planansatz wurde u.a. auf Grund der aktivierten Eigenleistung im Zusammenhang mit dem GIS-Aufbau/Erweiterung übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.377.000 €. Trotz einer Rückstellung i.H.v. 350.000 € für die noch nicht endgültig abgerechnete Verbandsumlage 2021 an den Abwasserzweckverband Füssen, entstanden gegenüber dem Planansatz damit Minderaufwendungen von insgesamt 137.700 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in fast allen Bereichen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 432.900 € um 35.400 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus geringfügigen Einsparungen im Personalbereich. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 105.100 € gegenüber dem Ansatz von 98.200 € überschritten und beinhalten hauptsächlich die gestiegenen Verwaltungs-kostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, der erneuten Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten), den Rechts- und Prüfungskosten sowie periodenfremden Aufwendungen.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 35.700 € und liegt mit 7.700 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 793.838,56 €
Jahresverlust / Verwendung 2021                 - 349.414,28 €

Verlustvortrag        - 1.143.252,84 €

Der Jahresfehlbetrag 2021 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 349.414,28 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.183.520,68 € (Vorjahr: 4.165.248,83 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 364.525,00 € aus dem Jahr 2005 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 36.300 € niedriger aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 77.900 € generiert werden.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresfehlbetrag von 
-210.266,88 € aus. 

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 419.800 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 46.200 € niedriger ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:                                                 Umsätze                Planansatz

                       TG Sparkasse        117.348,30 €        140.000 €
               Parkplatz an der Morisse        215.294,50 €                  240.000 €
               Parkplatz an der Achmühle         51.130,85 €                    50.000 €
               Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €        36.000 €


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (170.500 €) wurde um rund 12.200 € überschritten. Mehrausgaben mussten für Wartungs- und Installations-/Spenglerarbeiten im baulichen Unterhalt der Tiefgarage sowie für den Winterdienst einschließlich den Baum- und Grünpflegearbeiten für den Parkplatz „Achmühle“ aufgewendet werden.

Erstmalig wurde für den Parkierungsbereich ein Personalkostenaufwand verbucht. Der nur schwer zu prognostizierende Ansatz (32.300 €) wurde um rund 5.200 € überschritten. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine Ausgabesteigerung (51.200 €) gegenüber dem Ansatz (17.400 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechts- u. Prüfungs-kosten wurden in diesem Jahr zum ersten Mal Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen eingerechnet sowie innerbetrieblich ein Mietzuschuss einschl. Nebenkosten verbucht.

Bei den Zinsen sind Minderausgaben in Höhe von ca. 1.500 € zu verzeichnen. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 3.856.161,18 €
Nachaktivierung von Kosten neue Sprinkleranlage Tiefgarage        78.783,00 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2005         +   364.525,00 €
Jahresverlust / Verwendung 2021             -     210.266,88 €

Verlustvortrag        - 3.623.120,06 €        


Der Jahresverlust 2021 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von – 210.266,88 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Grundsätzlich wären diese Verluste aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen oder ausnahmsweise durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage zu tilgen."


Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       
Die Jahresergebnisse 2021 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verlust) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte erkundigt sich nach der Ursache für die Absenkungen im Pflaster des Kaiser-Maximilian-Platzes und wer hierfür letztlich für die Kosten aufkommen muss. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläutert, dass der Grund für die Setzungen Holzbohlen sind, welche bei der Errichtung der Sparkassen Tiefgarage im Jahre 1990 in den Boden befestigt wurden. Diese hätten ursprünglich dazu gedient, den Bau gegen die Straße und bestehende Häuser hin abzustützen. Diese Balken wurden nie entfernt und sind inzwischen morsch und geben nach. Dadurch sackt der Boden unter dem Kaiser-Maximilian-Platz stellenweise ab und es bilden sich die Löcher und Vertiefungen. 

Thomas Scheibel erklärte den Ausschuss Mitgliedern, dass die Tiefgarage damals im „Berliner Verbau“ errichtet worden sei. Dabei sei es üblich, mit Bohlen die Baugrube ab zu stützen. Die Holzbohlen werden nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt, was am Kaiser-Maximilian-Platz nicht geschehen sei.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass die Stadt Füssen nicht der Verursacher dieser Schäden ist, daher muss man sich bzgl. der Kostenübernahme mit der Sparkasse Allgäu und den Versicherungen an einen Tisch setzen. Hier müsse geklärt werden, wer für die Sanierung aufkommen muss. Aufgrund des bevorstehenden Winters, soll sich der Bauhof die Sache anschauen und provisorisch tätig werden.
 

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr