Wirtschaftsplan 2023, Wasserversorgung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
       1.933.500 €
Aufwendungen
        2.019.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
            -86.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.240.700 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.100.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 80.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 85.500 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 von 1.933.500 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 62.000 € gesunken. Einsparungen sind in unterschiedlichen Bereichen zu erwarten (Fremdwasserbezug, Wareneinkauf, Wasseruntersuchungen u. a.). Die größten Ausgaben sind für den Unterhalt der Grundwassergewinnung (Noteinspeisung), der Speicheranlagen (Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände), Pumpanlagen (Leittechnik) und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2023 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen insgesamt 437.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2022 um 38.300 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem gestiegenen Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (100.000 €). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 7.900 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.240.700 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 800.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Alternativ wird die Finanzierung über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag nach KAG geprüft. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 574.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, Fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), Elektrotechnische Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Bestandsaufnahme EMSR-Technik und Sanierungskonzept, Vorplanungskosten Neubaugebiete „Pitzfeld“ und „Weidach“. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 320.000 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von zwei Notstromaggregaten (Förderquote 50 %) und neuen Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine nennenswerte personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2023 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Helmut Schauer wies darauf hin, dass derzeit die Finanzierung über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag nach KAG geprüft wird. Dabei muss beachtet werden, dass mit der zulässigen Geschossfläche vor allem in Gebieten ohne Bebauungsplan die Umsetzung eine Angriffsfläche für Widersprüche bis hin zu Klagen bietet. Es müsse minutiös begründet werden, wodurch den Bürgern Verbesserungen entstehen. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläuterte die Vorteile des Verbesserungsbeitrages und erklärte, dass hier auch die Eigentümer von Zweitwohnungen mit herangezogen werden können. Lege man die Investitionen nur auf die Gebühren um, würden die Bürger mit Zweitwohnsitz, wegen ihres geringen Verbrauchs, kaum belastet. 

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob von einer solchen „Zwangsgebühr“ auch Grundstückseigentümer betroffen seien, deren Flächen noch gar nicht bebaut sind. 

Werkleiter Helmut Schauer informierte, dass der Verbesserungsbeitrag erhoben werden darf, wenn das Grundstück voll erschlossen ist und Baurecht besteht. Er wies die Titulierung als „Zwangsgebühr“ zurück und verwies auf das KAG (Kommunalabgabengesetz). 

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Thomas Meiler ist ab 17.19 Uhr anwesend, Stimmberechtigt 12 Mitglieder.

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr