Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Kindergartengebühren für den Besuch des städt. Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See wurden zuletzt zum 1. Januar 2018 mit monatlichen Betreuungsgebühren ab 80 € bis 112 € und zum 1. Januar 2022 mit monatlichen Betreuungsgebühren ab 100 € bis 140 € erhöht.  

Mit Schreiben vom 17.08.2022 hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu bezugnehmend auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022 darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen u.a. wesentlich mehr Einnahmen generieren muss. Hierbei muss auch die erneute Erhöhung der Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Nach dem Haushaltskonsolidierungskonzept verbleibt der Stadt allein bei den Kindertageseinrichtungen ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von rd. 2,5 Mio. Der Stadtrat hat hierzu wie oben erwähnt eine Erhöhung für den städtischen Kindergarten ab dem 1. Januar 2022 beschlossen, an die sich alle übrigen Träger angeschlossen haben, die allerdings nur zu einer Einnahmenerhöhung von 25.000 € jährlich, also gerade einmal 1 % des Defizitbetrages der Kindertageseinrichtungen führt. Das Defizit beim städt. Kindergarten Zwergenburg lag zuletzt 2021 bei ca. 100.000 €.

Aufgrund der Ausführungen des Landratsamtes Ostallgäu müssen wir dem Stadtrat eine weitere Gebührenerhöhung mit Inkrafttreten zum neuen Betreuungsjahr bzw. 1. September 2023 vorschlagen. 

Über die Gebührenerhöhung haben wir den Elternbeirat des städt. Kindergartens Zwergenburg bereits mit Schreiben vom 12.09.2022 informiert (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG – Informations- und Anhörungspflicht) und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 05.10.2022 lehnt der Elternbeirat jegliche Erhöhung ab; in einem zweiten Schreiben vom 11.10.2022 haben wir erneut Stellung genommen, auf die der Elternbeirat mit zweitem Antwortschreiben vom 27.10.2022 reagiert hat (alle Schreiben liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei). Auch ohne Zustimmung des Elternbeirats ist es rechtlich zulässig, die Gebühren zu erhöhen; das Gremium ist lediglich über die Stellungnahme des Elternbeirats zu informieren (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG). Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung besitzen auch im Falle eines gegenteiligen Votums des Elternbeirats Rechtsgültigkeit. Der Träger kann seine Gebühren eigenverantwortlich festlegen.

Eine weitere Anpassung der Gebühren wird aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts als sachgerecht erachtet, auch vor dem Hintergrund des Landeszuschusses von 100 € zu den Betreuungsgebühren von Kindergartenkindern (seit 01.04.2019), welcher zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führt. Darüber hinaus werden Betreuungskosten über § 16 a SGB II übernommen, sonstige Kosten wie z.B. Verpflegung, Ausflüge, Vereinsbeiträge über § 28 SGB II.

Auch die Leitungen und Träger der anderen Füssener Kindergärten wurden im letzten Jour fixe im Oktober 2022 über eine mögliche Gebührenerhöhung zum 1. September 2023 informiert und es wurde zugesichert, auch in ihren Einrichtungen die Gebühren lt. Stadtratsbeschluss zu erheben. 

Inzwischen hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 die zweite Änderungssatzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens St. Tosso beschlossen (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Ab dem neuen Betreuungsjahr sind in Schwangau für die Betreuung im Kindergarten wesentlich höhere monatliche Gebühren zu entrichten:

190,- € (4 bis 5 Stunden) – aktuell 90,- €
200,- € (5 bis 6 Stunden) – aktuell 100,- € 
210,- € (6 bis 7 Stunden) – aktuell 110,- € 
220,- € (7 bis 8 Stunden) – aktuell 120,- € 

Mit Mail vom 15. Dezember.2022 haben wir alle Leitungen und Träger der Füssener Kindertageseinrichtungen über die neuen Gebühren in Schwangau informiert und mitgeteilt, dass im Januar in den Stadtratsgremien über diesen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen wird. Es soll auf alle Fälle weiterhin gewährleistet sein, dass in allen Füssener Kindertageseinrichtungen wie bisher die gleichen Gebühren erhoben werden. 

In einer weiteren und abschließenden Besprechung mit allen Leiterinnen der Füssener Kindergärten und –krippen am 12. Januar 2023 hat man sich gemeinsam bei den Kindergärten auf eine Gebührenerhöhung auf 160,- € bei einer Betreuung bis 4 Stunden bis max. 220,- € bei einer Betreuung bis 10 Stunden verständigt (mit Gebührenschritten von 10,- € je Buchungsstunde).

Auch die Elternbeiträge in den Kinderkrippen sollen zum 1. September 2023 erhöht werden. Und zwar von aktuell 180,- € bis 288,- € auf 260,- € bis 350,- € (mit Gebührenschritten von 15,- € je Buchungsstunde). Mit dieser Erhöhung und Mehreinnahmen würde sich das Defizit in den 5 Kinderkrippen um rd. 76.000,- € reduzieren.


Zum Vergleich folgende Übersicht über die monatlichen Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2021/22 in den Städten/Gemeinden im Landkreis Ostallgäu bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden (Landkreisschnitt 87,15 €) (in Rotschrift die umliegenden Gemeinden im südlichen Landkreis (hier liegt der durchschnittliche Elternbeitrag bei 91,47 €):

Bad Wörishofen
131,00 €/ 71,00 €
 
Lamerdingen
129,00 €
4-5 Std
Aitrang
125,00 €
4-5 Std
Biessenhofen
120,00 €
4-5 Std
Ebenhofen
120,00 €
4-5 Std
Nesselwang
120,00 €/ 100,00 €
 
Ruderatshofen
120,00 €
4-5 Std
Beckstetten
114,60 €
4-5 Std
Rieden a. F.
110,00 €
4-5 Std
Buchenberg
109,60 €
 
Pfronten
105,00 €/ 96,00 €/ 95,00 €
4-5 Std
Rückholz
103,00 €
4-5 Std
Weinhausen
102,80 €
 
Bernbach
102,00 €
 
Unterthingau
100,49 €
4-5 Std
Eisenberg
100,00 €
4-5 Std
Hopferau
100,00 €
4-5 Std
Immenthal 
100,00 €
 
Irsee
100,00 €
4-5 Std
Obergünzburg Waldkindergarten
100,00 €
 
Schwangau 
90,00 €
4-5 Std 
Buchloe 
99,15 €/ 79,32 €
4-5 Std
Mauerstetten 
95,00 €
 
Bernbeuren
92,50 €
 
Zellerberg
91,00 €
4-5 Std
Ingenried
90,80 €
 
Baisweil Kiga 
90,00 €
 
Osterzell Kiga 
90,00 €
 
Gutenberg
88,45 €
4-5 Std
Bertoldshofen
88,00 €
4-5 Std
Geisenried
88,00 €
4-5 Std
Leuterschach
88,00 €/ 43,20 €
4-5 Std
Marktoberdorf
88,00 €
4-5 Std
Rieder
88,00 €
4-5 Std
Thalhofen
88,00 €
4-5 Std
Mauerstetten
85,50 €
 
Durach
85,00 €
 
Osterzell
85,00 €
4-5 Std
Westendorf
85,00 €
 
Waal
84,25 €
4-5 Std
Buching
84,00 €
 
Stöttwang
84,00 €
4-5 Std
Kaltental
83,00 €
4-5 Std
Trauchgau
83,00 €
 
Roßhaupten
82,00 €
 
Lechbruck am See
80,50 €
 
Pforzen
80,00 €
 
Seeg
80,00 €/ 60,00 €
 
Thalhofen Kiga 
77,00 €
 
Görisried
75,00 €
4-5 Std
Bidingen
74,00 €
 
Rettenbach am Auerberg
71,50 €
4-5 Std
Germaringen
69,00 €
 
Oy-Mittelberg
69,00 €
 
Ronsberg
68,50 €
 
Ebersbach
68,00 €
 
Günzach
68,00 €
4-5 Std
Obergünzburg
68,00 €
 
Baisweil
65,00 €
4-5 Std
Wiedergeltingen
64,00 €
 
Friesenried
63,00 €
 
Eggenthal
60,00 €
4-5 Std
Lengenwang
60,00 €
4-5 Std
Untrasried
60,00 €
 
Stötten am Auerberg
58,50 €
 
Wald
57,00 €
 


Monatliche Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2021/22 anderer Städte/Gemeinden (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden):

Kempten
115,00/ 100,00/ 94,00/ 85,00

Lindau
110,00 €
4-5 Std
Oberstdorf
109,00 €

Mindelheim
104,00 €

Murnau
98,00 €
4-5 Std
Garmisch-Partenkirchen
87,00 €

Landsberg am Lech
87,00 €

Sonthofen
80,00 €

Kaufbeuren 
77,00/ 72,00/ 66,00 € 
 
Memmingen
75,00 €



Abschließende Informationen zum Anstellungsschlüssel:

Der Anstellungsschlüssel regelt die Personalerfordernisse bei der kindbezogenen Förderung. Gemäß § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG ist ein Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11 einzuhalten. Der Landesdurchschnitt bei den Kindergärten lag 2021 bei 1 : 9,39, im städt. Kindergarten Zwergenburg lag dieser 2021 bei 1 : 10,1 und  2022 bei 1 : 9.

Für die Anpassung der Betreuungsgebühren ist die Kindergartengebührensatzung vom 29.09.2021 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Erste Satzung zur Änderung 
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren 
für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See 
(Kindergartengebührensatzung)

Vom XX.XX.2023


Die Stadt Füssen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:


§ 1 Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) vom 29.09.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:


§ 4
Höhe der Besuchsgebühr

(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres

bei einer täglichen
Buchungszeit von                
mehr als 3 bis 4 Stunden        160,00 €        
mehr als 4 bis 5 Stunden        170,00 €        
mehr als 5 bis 6 Stunden        180,00 €        
mehr als 6 bis 7 Stunden        190,00 €        
mehr als 7 bis 8 Stunden        200,00 €        
mehr als 8 bis 9 Stunden        210,00 €        


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft.


Füssen, den XX.XX.2023
STADT FÜSSEN



Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Die Träger der anderen Füssener Kindergärten werden angehalten, sich ab dem 1. September 2023 den Gebühren des städtischen Kindergartens Zwergenburg anzuschließen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Die Träger der anderen Füssener Kindergärten werden angehalten, sich ab dem 1. September 2023 den Gebühren des städtischen Kindergartens Zwergenburg anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.03.2023 16:35 Uhr