Erlass der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten in der städtischen Obdachlosenunterkunft „Am Stieranger 5“ zum Abschluss gebracht. Im Innenbereich sind neben den beiden Dusch- und Toilettenräumen im Erdgeschoß und Obergeschoß nunmehr auch 19 von 22 Zimmer komplett saniert und alle 22 Zimmer mit einer Zentralheizung ausgestattet.

Im Erdgeschoß und Obergeschoß befinden sich jeweils 11 Zimmer mit einer Gesamtfläche von 277 qm. Darüber hinaus wurde im Erdgeschoß ein 10,34 qm großer Gemeinschaftsraum geschaffen, in dem auch eine Gemeinschaftsküche eingerichtet wurde.

Von den 22 Zimmern sind z.Zt. 11 Zimmer belegt; 9 Zimmer sind noch frei. 2 Zimmer mit einer Größe von jeweils 7,59 qm stehen ausnahmslos für Durchreisende zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen 14 Kellerräume zur Verfügung (belegt sind aktuell 10 Kellerräume).

Zu den Zimmergrößen:
4 Zimmer mit jeweils 7,59 qm
8 Zimmer mit jeweils 10,34 qm
5 Zimmer mit jeweils 12,43 qm
4 Zimmer mit jeweils 20,02 qm
1 Zimmer mit 22,77 qm

3 Bewohner wohnen bereits seit mehr als 5 Jahren in der Unterkunft, die restlichen weniger als 3 Jahre. Für 2 Bewohner übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Monatsgebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft, die restlichen Bewohner begleichen ihre Gebühr selber.

Da die Qualität der Wohnunterkunft durch die Sanierung und den neu eingerichteten Gemeinschaftsraum erheblich verbessert wurde (inkl. des Einbaus von Zentralheizungen), schlägt die Verwaltung eine deutliche Erhöhung der seit dem 01.08.2017 geltenden Monatsgebühr von 3,90 € pro Quadratmeter vor. In diesem Betrag sind auch die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Hausmeister und Reinigung enthalten sowie aktuell jeweils 1 Kellerraum für 10 Bewohner; darin nicht enthalten sind die Stromkosten, für die die Bewohner separat aufkommen müssen.

Gegenüberstellung Einnahmen Monatsgebühren nach dem jetzigen Belegungsstand (11 Zimmer) mit den Betriebskosten 2021:

Zimmergröße
Seit 01.08.2017
3,90 €/qm

6,00 €/qm

8,00 €/qm

10,00 €/qm

11,00 €/qm
 
12,00 €/qm
1 x 7,59 qm
29,60 €
45,54 €
60,72 €
75,90 €
83,49 €
91,08 €
4 x 10,34 qm
161,30 €
248,16 €
330,88 € 
413,60 €
454,96 €
496,32 €
3 x 12,43 qm
145,43 €
223,74 €
298,32 €
372,90 €
410,19 €
447,48 €
3 x 20,02 qm
234,23 €
360,36 €
480,48 €
600,60 €
660,66 €
720,72 €
Summe Monat 
570,56 €
877,80 €
1.170,40 €
1.463,00 €
1.609,33 €
1.755,60 €
Summe Jahr
   6.846,72 €
10.533,60 €    
14.044,80 €
17.556,00 €
19.311,60 €
21.067,20 €
Betriebskosten 
2021
Stadt Füssen
15.300,00 €






Vergleich mit den Obdachlosengebührensatzungen anderer Städte:

In anderen Städten gibt es große Unterschiede bei den Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte. So werden wie bei der Stadt Füssen pro Quadratmeter monatliche Pauschalgebühren ohne Nebenkosten verlangt, aber auch Monatsgebühren zzgl. weiterer Nebenkosten. Nicht bekannt ist jedoch der Zustand der Obdachlosenunterkünfte.

Zimmer:
 
Stadt
Gebühr pro Monat / qm
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Kaiserslautern
2,55 €
Inklusive
Stadt Memmingen
4,50 €
Zzgl. Heizung
Stadt Sonthofen
4,80 €
2,50 € / qm
Stadt Immenstadt
5,35 €
Pauschalbetrag
Stadt Nürnberg
5,40 €
1,75 € / qm
Stadt Kaufbeuren
5,50 €
75,00 €
Stadt Oberhausen
5,95 €
Inklusive 
Stadt Friedrichshafen
7,86 €
3,66 € / qm
Stadt Dachau
8,00 €
Inklusive 
Stadt Hameln 
8,00 €
Inklusive 
Stadt Augsburg 
10,40 €
Inklusive 
Stadt Quedlinburg
11,93 €
Inklusive
Stadt Konstanz
12,00 €
Inklusive
Stadt Kempten
64,00 € pro Monat
106,00 €

Wohnung: 

Stadt
Gebühr pro Monat
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Hannover
411,00 €
Inklusive 
Stadt Aschaffenburg
417,00 €
80,00 €
Stadt Grafing 
530,00 €
140,00 €


Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 empfohlen, die Gebühren auf monatlich 6,00 € anzuheben. 

Hierfür ist die Obdachlosengebührensatzung vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 30.05.2017 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme
der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen
(Obdachlosengebührensatzung)

Vom XX.XX.2023


Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Füssen folgende Satzung:


§ 1
Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen vom 05.02.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.05.2017, wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4
Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ beträgt die monatliche Gebühr 6,00 €/qm. 


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. April 2023 in Kraft.


Füssen, den xx.xx.2023
STADT FÜSSEN




Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Gebühr beschließt der Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth appelliert an das Gremium, doch nicht von Menschen in Notlage hier so etwas zu verlangen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Gebühr beschließt der Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.10.2024 16:26 Uhr