Patenschaften im Grünbereich (Bäume, Pflanzinseln, Stadtmöblierung usw.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.05.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

       Das Haushaltskonsolidierungskonzept sieht u.a. für den Bereich Stadtgärtnerei Einsparungen durch reduzierte Anzahl von Blumenkübel und Vergabe von Grünflächen-Patenschaften vor. In der Tat gibt es Potential, durch Spenden den Kauf von Bäumen und Ausstattung mitzufinanzieren. Es melden sich jedes Jahr einige Füssener Bürger, die Interesse an Spenden zeigen bzw. einen Wunsch nach Baumpatenschaften äußern.

Diese Einsatzbereitschaft von Bürgern haben schon etliche Städte gab es auch von jeher in anderen deutschen Städten, vor allem in Großstädten, die nun als Vorbild für die Stadt Füssen dienen können.

Beweggründe fürs Spenden: 

  • allg. Unterstützung für Aufgaben von öffentlichem Interesse
  • Förderung von Umwelt- Naturschutzmaßnahmen
  • persönliches Interesse, Nutzung 
  • Verschönerungsmaßnahmen vor der eigenen Haustür
  • Werbewirksamkeit, Öffentlichkeitsarbeit

In München unterscheidet man Spenden und Sponsoring. SpenderInnen verfolgen kein eigenes wirtschaftliches Interesse, Öffentlichkeitswirksamkeit spielt eine weniger zentrale Rolle. Im Gegensatz dazu ist das Sponsoring Teil der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens. Gesponserte Projekte werden in den Medien werbewirksam dargestellt.

Die Münchner können in 3 Bereichen unterstützen:

  • Städtische Spielplätze, Bolzplätze, Skateanlagen
  • Bäume, einzeln stehend oder in Gruppen
  • Parkbänke in Grünanlagen

Spenden für Bäume oder Parkbänke sind in München steuerlich abzugsfähig.

Spielplätze

Sponsoring von kompletten Spielplätzen oder auch nur Einzelspenden sind in München möglich; auf Wunsch wird auf der Objektbeschilderung auf die Geldgeber hingewiesen.

Bäume

Baumstandorte kann ein Park, ein Platz oder Spielplatz sein, der neu gebaut oder saniert wird. Für einen Baum (Stammumfang 20-25 cm) wird ohne Pflanzkosten und Pflege von 750 € (Stand Januar 2023) ausgegangen. Auf Wunsch wird ein Stifterschild auf einer Stele vor dem Baum angebracht. Auch Teilbeträge können einbezahlt werden.

Parkbänke

Für 500 € kann man eine Parkbank aufstellen lassen, auf Wunsch mit Stifterschild. Der genaue Standort kann nicht vom Geldgeber bestimmt werden, da nur bestimmte Bankstandorte feststehen. Eine Liste mit städtischen Parkbänken kann bei der Stadtverwaltung angefordert werden.

Auch Grünpatenschaften sind in München möglich. Die PatInnen bepflanzen gemeinsam mit Verein (Green City e.V.) in Abstimmung mit der Stadt eine Straßenbegleitgrünfläche und übernehmen die Pflege. In der Regel sind das aufwändig zu pflegende Flächen um Straßenbäume.

Der Verein nimmt Vorschläge von Bürgern entgegen. Nach Prüfung mit der Stadt auf Eignung wird gemeinsam ein Bepflanzungsvorschlag erarbeitet und umgesetzt. Die Stadtgärtnerei unterstützt durch Pflanzen, Erde und Mulch.

In Nürnberg kümmert sich ein städtischer Eigenbetrieb, der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) um die Pflege und Unterhalt im gesamten öffentlichen Raum. 

Folgende Patenschaften werden zur Unterstützung des SÖR angeboten:

  • Baumpatenschaft
  • Wässerpatenschaft
  • Hundekotbeutelpatenschaft für einen Beutelspender
  • Pflanzbeetpatenschaft für ein Pflanzbeet
 
Baumpatenschaft

Der Bürger schließt mit dem SÖR eine Patenschaftsvereinbarung ab. Ein entsprechendes Baumpatenschild wird übergeben und vom Paten angebracht: 

  • ein Baumscheibe kann fast nach eigenen Vorstellungen bepflanzt werden (einmaliger                       Pflanzengutschein in Höhe von 50,- € durch der SÖR)
  • der Baum wird bei Trockenheit regelmäßig gewässert
  • die Baumscheibe wird gesäubert und gejätet (Pflegetipps durch den SÖR)
  • die Baumscheibe kann (max. 50cm hoch) eingezäunt werden.
  • die Baumkontrolle und Baumpflege (Verkehrssicherungspflicht) übernimmt SÖR.

Wässerpatenschaft

WässerpatInnen sollen in Nürnberg den SÖR aufgrund Niederschlagsmangel ehrenamtlich unterstützen. Interessierte Bürger wässern dazu einen oder mehrere festgelegte Bäume in Hydranten-Nähe. Der gemeldete Standort wird vom SÖR überprüft. Der Pate wird in der praktischen Bedienung eines Hydranten eingewiesen. Nur für die vereinbarten Bäume darf Wasser entnommen werden. Bei besonders großer Hitzebelastung wird bis zu 2x wöchentlich mit 200 Litern pro Baum gewässert. 

In Lindau hat die Stadt für die Gartenschau 2021 Patenschaften für Parkbänke und Bäume vergeben. Die Patenschaft für einen Baum lag bei 1.100€, die für eine Bank bei 1.500 €. Die Paten wurden mit einem Schild gewürdigt. Die Patenschaften waren gedacht für Privatpersonen, Vereine, Firmen oder als Geschenk zu einem besonderen Anlass, wie zum Beispiel zu einer Hochzeit oder zu einem runden Geburtstag.

Ergebnis eines Vergleichs:
 
Es ist keine einheitliche Regelung erkennbar. Jede Stadt hat eigene Vorstellungen, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen sie eine Mithilfe durch die Bürger zulassen kann oder will. 


In Füssen kann die Stadt bisher jederzeit durch Spenden auf das städtische Konto mit entsprechendem Vermerk auf der Überweisung unterstützt werden. Formal muss der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss allerdings die Spende durch Beschluss entgegennehmen. Durch den Vermerk sind die Spenden zweckgebunden einzusetzen. Die Spenden zum Zweck Natur- und Umweltschutz sind steuerbegünstigt. Spendenbescheinigungen werden von der Stadt Füssen ausgestellt. 

Erfahrungsgemäß besteht auch in Füssen Interesse, konkrete Bäume, Parkbänke oder andere Ausstattungen oder Einrichtungen zu unterstützen. Für den Bau der Skateranlage hatten beispielsweise viele einheimische Firmen und Bürger die Sponsoring- oder Spenden-Möglichkeit incl. Veröffentlichung der Geldgeber auf der Spendentafel genutzt.

Vom Bund Naturschutz bzw. den Baumfreunden wurden nach Patenschaften für Bäume oder den entsprechenden Baumscheiben angefragt. Auch die Bereitschaft zur Spende von Sitzbänken wurden bei der Stadt angezeigt.

In den letzten Jahren gingen folgende Spenden ein: 

Spenden und Sponsoring für die Stadt Füssen
Jahr
Bereich
Mittel gesamt
Anzahl der Geldgeber
2019
Skatepark 
Ca. 8.500€ 
38 
2020
Skatepark 
2.900 € 
 1 
2021
Skatepark 
6.350 € 
2

Sitzbank 
1.000 € 
 1
2022
Skatepark
300 €
1

Sitzbank
300 €
1
2023
Baumpfl.
800 €
1

Auswertung:

Viele Spenden gingen für das Bauprojekt Skatepark ein. Die Initiatoren agierten aktiv an der Spendensammlung mit, zahlreiche Events und Aufrufe waren von Ihnen gestartet worden. Ansonsten ist der Spendeneingang trotz mündlich vorgetragener Spendenbereitschaft tatsächlich momentan noch sehr gering.

Ursache dafür kann natürlich auch die Werbewirksamkeit sein. Die Spender für die Skateanlage wurden (nach Zustimmung) auf einer Spendentafel genannt. Dies ist bisher bei den anderen Spendenmöglichkeiten nicht der Fall, so dass das Engagement und Unterstützungsleistung für die Stadt in der Regel für die Öffentlichkeit unbekannt bleiben.


Vorschlag für Füssen (analog zu den obigen Beispielen anderer Städte):

  • Spenden und Sponsoring für Bäume, Parkbänke, Pflanzkübel, Spielplätze.
  • Patenschaften für Bäume und Baumscheiben, Sitzbänke


Baumspenden /-sponsoring

Wenn man komplett Beschaffung, Pflanzung, Verankerung und Pflege der ersten Jahre einrechnet sind Beträge von 1.000€ schnell erreicht; im Vergleich setzt München 750 € allein als Lieferkosten ohne Pflanzung an. In Füssen könnten wir (800 €) 1.000 € als Wertgrenze ansetzen, ab der ein Baum zugewiesen werden kann und auf Wunsch ein Spender-Schild abgebracht wird. 

Der Baumstandort und Baumart kann im Rahmen der anstehenden Neu- oder Ersatzpflanzungen vom Spender ausgewählt werden; eigene Standortvorschläge können vorgebracht werden, müssen aber von der Stadtverwaltung bestätigt werden. Nach Geldeingang wird im darauffolgenden Herbst die Pflanzung in Veranlassung durch die Stadt Füssen durchgeführt. Spenden unter der Wertgrenze 1.000 € unterstützen die Baumpflanzungen als gesamtes; ein spezieller Baum wird dem einzelnen Spender nicht zugewiesen.

Der Spender kann sehr wohl nach Rücksprache und Einweisung durch die Stadtgärtnerei in gewissem Maß (Merkblatt) bei der Grünpflege unterstützen (Wässern des Jungbaums in Hitzeperioden); die Stadt übernimmt aber auf jeden Fall die Verkehrssicherungspflicht und damit die Baumkontrollen und alle resultierenden Baumpflegemaßnahmen direkt am Baum, Holz-, Stamm- und Kronenbereich.

Spenden / Sponsoring für Sitzbänke:

Spendengelder für Sitzbänke können in Absprache mit dem Geldgeber zur Erneuerung oder Neubeschaffung bestehender Sitzbänke oder zur Neuaufstellung verwendet werden. Dazu kann ein bestätigter Bürgervorschlag oder von einer zu erstellenden Liste des Bauhofs ein Standort ausgewählt werden. 

Die Wertgrenze für das Anbringen eines Spenderschildchens soll 500 € pro Bank betragen. Auch hier gelten die Bestimmungen zur Spendernennung aufgrund des begrenzten Platzes auf dem Schild. 

Die Spende ist ein einmaliger Vorgang; hat eine gespendete Sitzbank sein Nutzungsende erreicht, ist mit der erforderlichen Reparatur oder Erneuerung auch das Spender-Schildchen hinfällig. In dem Fall kann der Spender auch erneut die Instandsetzung fördern.

Spenden / Sponsoring für Spielplätze

Geldspenden sollten auch für Spielplätze einbezahlt werden können. Spender/Sponsoren  sollen nur für Beträge ab 1.000 € auf Schildchen in der Nähe des Spielplatzes genannt werden. Umbauten, Neuanlagen oder Entfernen des Spielplatzes oder einzelner Ausstattungsteile sind dadurch nicht ausgeschlossen. Genaueres zur Verwendung der Geldgaben sind gemeinsam von der Stadt und dem Geber zu vereinbaren. (Formblatt)

Spenden / Sponsoring für Blumenkübel

Für 250 Euro sollte ein Blumenkübelstandort unterstützt bzw. gesichert werden können. Der Betrag gilt nur für eine Saison. In dem Geldbetrag sind Aufstellung, Bepflanzung und Pflege durch die Stadtgärtnerei enthalten. Wenn das Wässern verlässlich durch den Spendengeber durchgeführt wird, sollte sich die Mindestspende auf 200 € pro Kübelstandort ermäßigen lassen.
Idealerweise könnten sich Blumenkübel mit einer Patenschaft verbinden lassen.

Patenschaften für Bäume/Grünbereiche

Bürger können Patenschaften für Bäume und Grünbereiche, wie Baumscheiben oder Blumenkübel übernehmen. 

Analog zu Nürnberg sollte eine Patenschaftsvereinbarung abgeschlossen werden. Es sollte zur Motivation des Paten ein entsprechendes Patenschild angebracht werden. 

  • Die mit der Stadtgärtnerei zu definierende Baumscheibe kann nach in Rücksprache mit der Stadtgärtnerei bepflanzt werden (in der Regel ist von einem Flächenradius 2 m um den Baumstamm auszugehen); Wuchshöhe darf maximal 50 cm betragen; außer Pflanzen dürfen keine Gegenstände, Dekorationsartikel oder Naturmaterialien hinzugefügt werden (z.B. Zäune, Pflöcke, Seile, Fels- oder Steinbrocken etc.)

  • Die Baumscheibe wird regelmäßig vom Paten gejätet und gesäubert (Pflegetipps durch die Stadtgärtnerei)

  • Die Baumkontrolle und die Baumpflege (Verkehrssicherungspflicht) wird allein durch die Stadt Füssen veranlasst; Handlungen am Baum sind strikt zu unterlassen; Sachbeschädigungen am Baum werden dem Paten von der Stadt in Rechnung gestellt.

  • Die Patenschaft kann mit 4-wöchiger Kündigungsfrist beidseitig gekündigt werden. Die Fläche kann dann von der Stadt abgeräumt und neugestaltet werden. 

  • Der Baumpate handelt auf eigene Gefahr, muss Straßenverkehrs- und Sicherheitsvorschriften beachten, haftet für Schäden, die durch ihn entstehen. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die am Paten oder an dessen Sachgütern entstehen, also auch z.B. nicht für Schäden, Diebstahl, Vandalismus an der eingesetzten Pflanzenware.

  • Der Pate erhält keine Vergütung für seine Leistung oder Aufwendungen (z.B. für Gießwasser)



Patenschaften für Blumenkübel

Ähnlich zu Bäumen kann auch für Blumenkübel eine Patenschaft für das Wässern übernommen werden. Eine Erstattung von Aufwendungen oder Arbeitsleistungen durch die Stadt ist auch hier nicht möglich.


Veröffentlichung / Bekanntmachung / Werbewirksamkeit von Spenden

In der Regel fördert die dauerhafte Nennung der Spendernamen die Bereitschaft zur Geldgabe wie auch die Qualität der Unterstützungsleistung bei Patenschaften. Deshalb ist die Nennung des Geldgebers bei Spenden auf Wunsch, bei Patenschaften in allen Fällen erforderlich. In der Regel sollte die Spendernennung für eine feste Dauer von mindestens 8 Jahre gewährleistet sein.

Dazu werden Metallschildchen auf den Spendenobjekten oder eigenen Hinweisschildern angebracht. Da der Platz auf dem Schild begrenzt ist, ist nur eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie nennfähig.

Auch auf der Homepage der Stadt Füssen sollten die Unterstützungsleistungen (bei Zustimmung durch den Spender / Pate) bekanntgegeben werden.

Dabei ist selbstverständlich der Datenschutz zu beachten:
Der Spender muss schriftlich bei der Stadt der Speicherung, Verarbeitung, Veröffentlichung seines Namens zustimmen. Die Genehmigung kann auch zurückgenommen werden.

Auch die Information über die Möglichkeit von Spenden und Patenschaften sollten auf der Homepage der Stadt gut auffindbar platziert werden.
 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 


  

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die vorstehend aufgezeigten Vorschläge der Verwaltung, künftig sowohl

  • Spenden, Sponsoring für Bäume, Parkbänke, Pflanzkübel, Spielplätze, Grünflächen usw. als auch
  • Patenschaften für Bäume, Baumscheiben, Sitzbänke, Grünflächen usw.

nach den vorstehend aufgezeigten Vorschlägen zu ermöglichen und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise. Ziel der Patenschaften ist es, die Mitsprache und Mitverantwortung für Spielplätze, Grünanlagen, Straßenbegleitgrünflächen und Naturbereiche zu fördern und zu stärken und ggf. dadurch evtl. sogar eine gewisse finanzielle Entlastung des städtischen Haushalts zu erreichen.

Auf Vorschlag von Ilona Deckwerth ist der o.g. Absatz nochmals zu prüfen. 

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Füssen bleiben müsse. Sie möchte allerdings, dass für alles was um den Baum herum ist, auch die Stadt hafte.  Sie bittet diesen Abschnitt nochmals zu prüfen. Es wirke jetzt eher abschreckend. 

Des Weiteren bemängelt sie, dass es immer noch keine Baumschutzverordnung gebe.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die vorstehend aufgezeigten Vorschläge der Verwaltung, künftig sowohl

  • Spenden, Sponsoring für Bäume, Parkbänke, Pflanzkübel, Spielplätze, Grünflächen usw. als auch
  • Patenschaften für Bäume, Baumscheiben, Sitzbänke, Grünflächen usw.

nach den vorstehend aufgezeigten Vorschlägen zu ermöglichen und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise. Ziel der Patenschaften ist es, die Mitsprache und Mitverantwortung für Spielplätze, Grünanlagen, Straßenbegleitgrünflächen und Naturbereiche zu fördern und zu stärken und ggf. dadurch evtl. sogar eine gewisse finanzielle Entlastung des städtischen Haushalts zu erreichen.


Auf Vorschlag von Ilona Deckwerth ist der o.g. Absatz nochmals zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 16:35 Uhr