Jugendarbeit und Jugendhaus der Stadt Füssen; Kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven zur Reduzierung des städtischen Finanzierungsanteils


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Die Aufwendungen für die Jugendarbeit weisen seit Jahren einen – zunehmenden – städtischen Eigenfinanzierungsbedarf aus. Die haushalterische Entwicklung der letzten Jahre ist im Vorbericht zum diesjährigen Haushalt wie folgt dargestellt:



Im vergangenen Haushaltsjahr 2022 hatten wir bei der Haushaltsstelle 4602 (Einrichtung der Jugendarbeit – Jugendhaus) folgendes Ergebnis (gerundet):

Einnahmen              26.723,- €
Ausgaben            251.596,- €
Ergebnis        ./. 224.873,- €

Zum Vergleich:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 ergab einen Zuschussbedarf von 185.128,- € (gerundet).

Zu den Ausgaben:
Personalkosten        163.905,- € (2 VZ-Kräfte + 520 €-Kraft + Auszubildender (2021-2024)
Miete Jugendhaus          33.439,- € (mtl. 2.787,- €)
Sonstige Kosten          31.054,- €
Innere Verrechnung          23.198,- € (Verwaltungskostenbeiträge)

Zu den jetzigen Kosten:

Aufgrund von bestehenden Arbeitsverträgen sind größere Einsparungen bei den Personalkosten kurz- und mittelfristig nicht möglich; lediglich die Kosten für den Auszubildenden entfallen mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zum 31.08.2024 (ca. 15.000 Euro/Jahr).

Letztlich könnte ein Ziel sein, den Personalaufwand für das Jugendhaus bzw. die Jugendarbeit im Rahmen der natürlichen Fluktuation auf 2 Mitarbeiter zu reduzieren. 

Ein hoher Kostenfaktor sind auch die Mietkosten für den Jugendtreff im Anwesen von-Freyberg-Str. 1. Diese Kosten können aber kurz- und mittelfristig kaum reduziert werden, solange die Jugendarbeit der Stadt Füssen darauf ausgerichtet ist, dass es hierfür einer eigenen städt. Immobilie bedarf. Der aktuelle Mietvertrag für das Jugendhaus in der Von-Freiberg-Str. 1 läuft bis zum 31. Dezember 2031.

Die Verwaltung hat sich bei anderen vergleichbaren Städten im Allgäu erkundigt, wie dort die offene Jugendarbeit stattfindet. Erfragt wurde (im Falle einer Jugendarbeit im Jugendhaus) die Trägerschaft, die personelle Ausstattung und die jährliche Unterdeckung bzw. der Zuschussbedarf.
Das Umfrageergebnis über die offene Jugendarbeit in den Städten Buchloe, Lindau, Mindelheim und evtl. Marktoberdorf und Immenstadt ist der Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt. Ob das Umfrageergebnis aus Marktoberdorf und/oder Immenstadt bis zur Sitzung vorliegt, ist noch offen. 

Interessant ist das Modell der offenen Jugendarbeit in Mindelheim. Dort wird auch ein Jugendhaus betrieben, allerdings nicht durch die Stadt Mindelheim, sondern durch den Kreisjugendring. Die Stadt Mindelheim gewährt dem Kreisjugendring jährlich einen Zuschuss in Höhe von lediglich 55.000 € (= 2/3 der Kosten / 1/3 der Kosten trägt der Landkreis Unterallgäu).

Ob dieses Modell auch für Füssen eine Option wäre, ist mit dem Kreisjugendring Ostallgäu und dem Landkreis Ostallgäu zu klären.  

Im Weiteren sollte versucht werden, eine intensivere Nutzung durch Unterstützung Kreisjugendring, Workshops, Streetworker  usw. zu erreichen.

Beschlussvorschlag

Nach weiterer kurzer Beratung beschließt der HFSK-Ausschuss, an den 2 Vollzeitstellen und der Stelle der geringfügig Beschäftigten (Weiblich) festzuhalten. Eine FSJ-Stelle soll entfallen. An der Betreuung solle festgehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Untersuchungen im Weidach (Skatepark) wegen eines  geeigneten Standort durchzuführen. Die Mietzahlungen müssen in Eigentum umgewandelt werden. 
 

Beschluss

Nach weiterer kurzer Beratung beschließt der HFSK-Ausschuss, an der derzeitigen Personalausstattung mit zwei Vollzeit-Fachkräften und einer Kraft auf 520 Euro – Basis festzuhalten.  Wichtig ist, dass zum Personal eine Frau gehört.  

Bezüglich des neuen Standorts im Weidach wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen wegen der Errichtung eines Jugendcontainers im Weidach (Skatepark) weiter zu verfolgen und nach Möglichkeit zu konkretisieren, sofern eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme ist zu prüfen.  

Im Weiteren sollte versucht werden, eine intensivere Nutzung durch die Jugendlichen z.B. durch Unterstützung des Kreisjugendrings, durch Workshops, Streetworker  usw. zu erreichen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 16:52 Uhr