Änderung der Betriebsträgervereinbarung für die Kindertagesstätte St. Gabriel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert, dass rückwirkend zum 01.01.2023 eine neue Vereinbarung zwischen dem Kath. Dekanat Marktoberdorf, der Kath. Pfarrkirchenstiftung Zu den Acht Seligkeiten und der Stadt Füssen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Gabriel in Füssen (Kindergarten und Kinderkrippe) auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten ist.
Durch Abschluss dieser Vereinbarung sind die beiden Vereinbarungen der Kinderkrippe vom 31.07.2023 sowie des Kindergartens vom 17.11.1977 im Einvernehmen der Vertragsparteien zum 01.01.2023 aufgehoben.
Die Stadt Füssen gewährt mit dieser neuen Vereinbarung dem Dekanat neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % (10 % Dekanat) des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen Zuschuss. Bis zum 31.12.2022 wurden für den Kindergarten 80 % und für die Kinderkrippe 100 % des ungedeckten Betriebsaufwands gewährt.
Nach Ablauf von 5 Jahren kann die Vereinbarung von den Vertragsparteien jeweils zum Schluss des Betreuungsjahres (31. August) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden.
Datenstand vom 01.10.2024 16:52 Uhr