Einbau einer Dachgaube und Errichtung eines Carports, Eisenhutstraße 14, Fl.Nr. 368/46, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 16./21.02.2023, weitere Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West.

Carport:
Der Carport liegt geringfügig außerhalb der überbaubaren Flächen.
Die erforderliche Befreiung ist zu beantragen und zu begründen. Dies wurde nachgereicht. Der Carport soll einem PKW und einem Wohnmobil als Unterstand dienen. Der insoweit zusätzlich notwendige Besucherstellplatz kann weiter westseitig parallel zur Straße liegen. Dort waren im Plan zur Genehmigungsfreistellung 2005 bereits vier Stellplätze eingezeichnet (aktueller Plan: wassergebundene Decke).  

Gaube:
Die Summe der Breiten von Dachgauben und Quergiebeln darf je Dachseite nicht mehr als 1/3 der Gebäudelänge betragen. Die Höhe des Stockaußenmaßes der Gaubenfenster ist auf 0,90 m zu beschränken. Die Breite der Einzelgaube darf 2,0 m nicht überschreiten (§ 8 Abs. 6 Satz 3 ff Bebauungsplansatzung).
Die erforderliche Befreiung wird beantragt und begründet:

„Um eine zusätzliche Belichtung und Belüftung in den Wintermonaten und eine Erhöhung der Wohnqualität des Dachgeschosses zu erreichen, ist der Einbau dieser Schleppgaube sinnvoll.
Die Breite der Schleppgaube mit 3,8 m beträgt mehr als 1/3 der gesamten Hauslänge und ist notwendig um eine optimale Belichtung von zwei Wohnräumen (…) zu erreichen.“

Anmerkung der Verwaltung: die Breite beträgt damit ca. 45% der Wandlänge. Der Begriff „Gaube“ ist zudem nicht exakt zutreffend, weil es sich nicht um einen Bauteil handelt, der komplett innerhalb der Dachfläche liegt, sondern die Trauflinie unterbricht. 

„Der Mindestabstand der Gaubenwände zu den Gebäudeaußenwänden mit mind. 2 m wird eingehalten.
Die Höhe des Stockmaßes der Gaubenfenster beträgt mehr als 0,9 m (2,10 m), um mehr Lichteinfall in den jeweiligen Räumen zu erreichen.“

LRA OAL:
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.03.2023:
Das Vorhaben wurde als einschließlich der beantragten Befreiungen grundsätzlich genehmigungsfähig eingestuft.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Besucherstellplatz ist westseitig des Carports noch in den Plan einzuzeichnen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Besucherstellplatz ist westseitig des Carports noch in den Plan einzuzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2023 10:03 Uhr