1. Wohnhausum- und anbau, Vorderegger Weg 10, Fl.Nr. 504, Gemarkung Weißensee
2. Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Josef-Lorch-Straße, Fl.Nr. 3054/15, Gemarkung Füssen
3. Tektur zum Um.- u. Zubau mit energetischer Sanierung u. Dachanhebung mit Photovoltaik u. Solar-
anlage am Dach, Abbruch Anbau mit Neuaufbau, Kreuzkopfstraße 4, Fl.Nr. 1640/1, Gemarkung Füssen
4. Nachtrag zum Bauantrag Verschiebung eines Baumes, sowie Errichtung zweier Warenautomaten mit Versorgungseinheit und Mülleimern, Kemptener Straße 87a, Fl.Nrn. 740 und 740/1, Gemarkung Füssen
5. Erweiterung Mitarbeiterraum, Ringweg 6, Fl.Nrn. 204 und 120/2, Gemarkung Hopfen am See
6. Anbau Carport an bestehende Doppelgarage, Ziegelwiesstraße 19, Fl.Nr. 3144/4, Gemarkung
Füssen
7. Errichtung eines Carports, Oblisbergstraße 3, Fl.Nr. 824/1, Gemarkung Füssen
8. Tektur, Aufstockung und Ausbau vom DG + Nutzungsänderung der Praxis zu Wohnraum, Von-Freyberg-Straße 21, Fl.Nr. 772/3, Gemarkung Füssen
9. Dachsanierung und Einbau von zwei Gauben, Kräheweg 8, Fl.Nr. 3059/4, Gemarkung Füssen
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob bei Punkt drei die Abstandsflächen eingehalten sind, ob eine Gefahr für die Nachbarbebauung besteht und ob durch den Dachaufbau auch gleichzeitig das Dach angehoben wird.
Armin Angeringer erklärt, dass der Wiederaufbau lt. Erklärung des Planers genauso stattfinden soll, wie der bereits genehmigte und vorhandene Bau. Die Abstandsflächen wurden bei den früheren Genehmigungen bereits eingehalten, als die Abstandsflächen noch mit höheren Anforderungen beschaffen waren, als es heute der Fall ist. Somit kann von der Einhaltung der Abstandsflächen ausgegangen werden. In der ursprünglichen Genehmigung wurden verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan bewilligt, unter anderem was die Geschossflächenzahl und die Dachform betrifft. Nach der Plandarstellung ergibt sich hinsichtlich des Dachaufbaues keine Änderung, somit kann man von der gleichen Höhe ausgehen.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.