Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Ziel der Planung ist die Flächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Hinsichtlich der Zulassung und Einschränkung von Ferienwohnungen etc. ist eine Neuregelung erforderlich.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 06.06.2023 den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.04.2023 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB wird angewendet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Der Entwurf liegt in der Zeit vom Donnerstag, 13.07.2023 bis Montag, 14.08.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Donnerstag, 13.07.2023 bis Montag, 14.08.2023 öffentlich aus.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.


Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom Mittwoch, 05.07.2023 beteiligt und hatten bis Montag, 14.08.2023 Gelegenheit sich zu äußern.

Beteiligt wurden das Landratsamt Ostallgäu, die Regierung von Schwaben und der regionale Planungsverband Allgäu.


Stellungnahmen welche keine Einwände, Äußerungen, Bedenken oder nur Hinweise enthalten gingen ein von:

  1. Regierung von Schwaben, E-Mail vom 11.07.2023:
    „Aus Sicht der Regierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde, teilen wir Ihnen Folgendes mit: Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das o.g. Vorhaben.“
  2. Landratsamt Ostallgäu, E-Mail vom 11.08.2023:
    „Zu oben genanntem Bauleitplanverfahren erfolgt von Seiten des Landratsamtes Ostallgäu keine Äußerung.“


Stellungnahme mit Äußerung:

Regionaler Planungsverband Allgäu, Schreiben vom 20.07.2023:

„Wir bitten die Gemeinde Füssen, im Zusammenhang mit der Planung geeignete Maßnahmen zu treffen, um RP 16 B V 2.3 (Z) ausreichend Rechnung zu tragen. Gemäß diesem Regionalplanziel soll darauf hingewirkt werden, dass die Region von der Errichtung überwiegend eigengenutzter Freizeitwohngelegenheiten (Zweitwohnungen) freigehalten werden.“

Abwägung: 

Beherbergungskonzept für die Stadt Füssen; Endbericht / Februar bis Dezember 2020 (Erhebungszeitraum Februar bis Juni 2020), Auszug:
„Problemverschärfend wirkt sich der zunehmende Trend zur Bildung von Zweitwohnsitzen in touristisch attraktiven Ferienstandorten aus, teilweise selbstgenutzt, teils weitervermietet. Die so bewirtschafteten Domizile stehen die überwiegende Zeit im Jahr leer und tragen zur Ausbildung einer Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt bei. Eine merkliche Anhebung der Zweitwohnungssteuer (in einigen Gemeinden teils 20 % der Kaltmiete) hat zwar positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, hat aber vielfach nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Auch die Stadt Füssen muss sich mit einem Anteil von 16 % Zweitwohnungsbesitzern (1.091 selbstgenutzte Zweitwohnungen und 141 weitervermietete) am Wohnungsbestand zunehmend Fragen der Verhältnismäßigkeit stellen. Einige Kommunen, insbesondere in Bayern (u.a. Berchtesgaden, Schönau, Ruhpolding und Kreuth), sind inzwischen dazu übergegangen keine Zweitwohnungen mehr zuzulassen (Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion).“

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat sich zuletzt in einem Infoabend am 14.09.2020 mit dem Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum – Rechtliche Möglichkeiten und Instrumentarien“ beschäftigt. Die Veranstaltung fand gemeinsam mit den Gemeinderäten der benachbarten Gemeinden Pfronten und Schwangau in Schwangau statt.

Beschlussvorschlag:
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu gegebener Zeit weiter darüber zu beraten und zu beschließen ob Zweitwohnungen ausgeschlossen werden sollen und eine entsprechende Satzung nach § 22 BauGB für weitere Teile des Stadtgebietes zu erlassen ist. Bisher besteht eine Satzung für Bad Faulenbach. Aufgrund dieser wird u. a. die Aufteilung in Wohnungseigentum der Genehmigung durch die Stadt Füssen unterworfen. Zur Erreichung des Ziels soll in diesem Bereich seit dem Satzungsneuerlass die Aufteilung generell nicht mehr zugelassen werden. Auf das gesamte Stadtgebiet ist dieses Modell nicht übertragbar, sondern die Vorgehensweise muss gebiets- oder vorhabenspezifisch erfolgen. 
In diesem Baugebiet bestehen nur noch vier unbebaute Baugrundstücke; auf ca. 121 Grundstücken besteht bereits eine Bebauung, die soweit ersichtlich schon weitgehend in Wohnungseigentum aufgeteilt sind. Die Einführung einer Genehmigungspflicht nach § 22 BauGB würde damit hier nur geringe Wirkung entfalten und das Gebiet nicht mehr in anderer Form prägen. Eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist damit aktuell nicht veranlasst. 

Abstimmungsergebnis 11 : 0

Beschlussvorschlag

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, erste Änderung in der Fassung vom 05.09.2023 als Satzung.

Beschluss

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, erste Änderung in der Fassung vom 05.09.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung und Begründung (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr