Aufstellungsbeschluss zur Einleitung einer sechsten Änderung zur möglichen Sicherung einer Fläche für die Nahwärmeversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bundes-Kabinett hat das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. Das hilft ihnen bei ihren Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.
Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein – es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden.
Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen.
Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30.6.2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.6.2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.
Fernwärme nehme in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck. Deshalb müssen die Wärmenetze ausgebaut und auf Wärme aus erneuerbaren Energien umgestellt werden.
Der Stadtrat der Stadt Füssen überlegt im Zuge der Wärmeplanung ein Wärmenetz aufzubauen. Die Wärme soll aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das dazu benötigte Heizkraftwerk könnte auf den Grundstücken der Firma PMG an der Hiebelerstraße entstehen. Gespräche hierzu wurden mit dem Eigentümer der Grundstücke bereits geführt.
Beschlussvorschlag
- Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West im unten dargestellten Geltungsbereich zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist im Zuge der Wärmeplanung auf den betroffenen Grundstücken die Voraussetzungen für die Errichtung eines Heizkraftwerks für Wärme aus erneuerbaren Energien zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Erstellung des Bebauungsplans einzuholen und dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Beauftragung vorzulegen.
Beschluss
- Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West im unten dargestellten Geltungsbereich zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist im Zuge der Wärmeplanung auf den betroffenen Grundstücken die Voraussetzungen für die Errichtung eines Heizkraftwerks für Wärme aus erneuerbaren Energien zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Erstellung des Bebauungsplans einzuholen und dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Beauftragung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr