Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 1.5.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Bebauungsplan A 85 E Altstadt im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans A 85 E Altstadt eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans A 85 E Altstadt eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Veränderungssperre Satzung (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr