Nutzungsänderung einer 2-geschössigen Betriebsleiterwohnung in eine 1-geschössige Betriebsleiterwohnung, sowie 3 Mitarbeiterzimmer und Änderung der Büroräume im EG zum Aufenthaltsraum, Schäfflerstraße 15, Fl. Nr. 1032/14, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Nach Bebauungsplan ist eine Wohnung als Ausnahme zulässig. Die zusätzlichen Mitarbeiterzimmer mit gemeinsamer Küche stellen eine zweite Wohnung dar, die im Bebauungsplan nicht mehr vorgesehen ist. Für die Zulassung wird daher eine Befreiung notwendig.
Diese erscheint vertretbar, da es aufgrund der Größe des Gesamtareals nachvollziehbar erscheint, dass weitere Betriebspersonen ständig vor Ort sein müssen. Antragstellerseitig wird dies noch näher zu begründen sein.
Zu klären ist aber, ob auch das LRA OAL die Befreiungsmöglichkeit bestätigt oder insoweit ein Eingriff in die Grundzüge der Planung gesehen wird.
Ein Stellplatznachweis ist noch zu erbringen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023:
Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Eine für Betriebspersonal zwingend erforderliche Wohnung ist zulässig und bereits vorhanden. Für eine darüberhinausgehende Wohnnutzung besteht keine Rechtsgrundlage.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen
Var. 1: in Aussicht zu stellen, soweit ein ausreichender Stellplatznachweis noch erbracht wird.
Var. 2: nicht zu erteilen, da gemäß der Beurteilung des LRAes OAL eine weitere Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig ist.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da gemäß der Beurteilung des LRAes OAL eine weitere Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.10.2024 11:39 Uhr