Widmung Schrundenweg; Verlängerung des gewidmeten Bereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Schrundenweg auf Fl.Nr. 3129 Gemarkung ist mit einer Länge von 0,139 km als Ortsstraße, Blatt-Nr. 91 nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Dabei befindet sich der Anfangspunkt bei Fl.Nr. 3130/4 Gemarkung Füssen. Das Ende ist an der Tiroler Straße. Um die rechtliche Erschließung der Fl.Nr. 3130 zu sichern, ist zwingend eine Korrektur des Anfangspunktes, sowie der Länge der Widmung notwendig. Siehe beiliegenden Lageplan.

Finanzielle Auswirkungen:

Für Ortsstraßen obliegt die Baulastträgerschaft nach BayStrWG der Stadt Füssen. Es gibt keine Änderung der bestehenden Verhältnisse.

Beschluss:

Der gewidmete Bereich wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im nachfolgendem näher bezeichnet und im beigefügtem Lageplan markierten Straße verlängert:

Straßenklasse:         Ortsstraße
Name der Straße:         Schrundenweg, Blatt-Nr. 91
Fl.Nr.:                         3129 der Gemarkung Füssen
Anfangspunkt:         östl. Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 3130 a. H. v.  Fl.Nr. 3130/5, 3117/4
Endpunkt:                  Tiroler Straße, Fl.Nr. 3134        
Baulastträger:            Stadt Füssen
Länge:                        0,173 km

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach spricht an, dass das Carport zum Wohngebäude des Schrundenweges 67 sehr weit auf die Verkehrsfläche ragt.

Armin Angeringer teilt mit, dass in der Vergangenheit dafür ein Bauantrag eingereicht wurde. Weiter erläutert er, es bestehen tatsächlich enge räumliche Verhältnisse vor Ort.

Christoph Weisenbach bittet, die bauliche Situation durch eine Baukontrolle zu überprüfen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:39 Uhr