Stadtwerke Füssen Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 4
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen
Aktiva/Passiva
Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2022
18.142.292,68 €
- 137.034,19 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.


Wasserversorgung


Bilanzsumme zum 31.12.2022
6.975.802,64 €
55.669,54 €

Abwasserbeseitigung



Bilanzsumme zum 31.12.2022
7.271.111,57 €
- 161.921,32 €


Parkierungsanlagen



Bilanzsumme zum 31.12.2022
4.053.890,24 €
- 30.782,41 €

Der Jahresverlust 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von - 137.034,19 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.975.802,64 € (Vorjahr: 7.117.723,95 €). Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 134.300 € niedriger aus als geplant (1.979.300 €). Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 240.000 €. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 50.000 € ein positives Ergebnis mit einem Jahresgewinn in Höhe von 55.669,54 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 100.800 € unter dem geplanten Ansatz von 1.635.000 €. Der Wasserverkauf ist zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren wieder leicht gestiegen (+39.900 m³ gegenüber 2021), den Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,1 Mio m³ konnte bisher aber nicht wieder erreicht werden (2022: 1.059.708 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 180.300 €, welche somit die Erlöse erhöht.
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen an Hausanschlüssen) i.H.v. 35.900 € blieben mangels Schäden zur Hälfte unter dem Ansatz. 
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 92.000 € und entsprach annähernd dem Planansatz von 95.300 €. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 28.400 € aufgewendet. Der Planansatz von 45.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 454.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von 263.500 € wurde der Mittelansatz für 2022 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten überall Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten), welche auf Grund des abgeschlossenen Vertrags mit unserem Stromlieferanten dauerhaft konstant geblieben sind.
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 697.000 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 747.000 € ergab sich eine Einsparung von 50.000 €. Dies ist bedingt durch eine vorgesehene Planstelle, die erst Mitte des Jahres besetzt werden konnte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz um 70.300 € deutlich. Hauptursächlich sind die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen, welche den Ansatz um 141.000 € überschritten. Einsparungen konnten dagegen bei fast allen Positionen erzielt werden, so bei den Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 22.400 € angefallen. Der Planansatz von 42.400 € wurde somit weit unterschritten. 


Ergebnis:

Gewinnvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021

15.163,57
Jahresgewinn / Verwendung 2022

55.669,54
Gewinnvortrag

70.833,11

Der Jahresgewinn 2022 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 55.669,54 € wird gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorgetragen.


Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.271.111,57 € (Vorjahr: 7.710.227,53 €). Die Summe der Erlöse und Erträge beträgt 3.211.000 € und liegen mit rund 74.800 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 112.800 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von – 200.000 € ein leicht besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von – 161.921,32 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 233.100 € unter dem geplanten Ansatz von 2.701.000 €. Die eingeleitete Abwassermenge hat sich zwar gegenüber den beiden vorangegangenen Pandemiejahren leicht verbessert (+41.299 m³ gegenüber 2021), der Stand der Jahre 2015-2019 von je rund 1,05 Mio m³ konnte jedoch genauso wie bei der Wasserversorgung nicht erreicht werden (2022: 989.777 m³). Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2022 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht damit die Erlöse.

Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 183.200 €. Der Planansatz (16.000 €) wurde auf Grund periodenfremder Erträge durch die Erstattung der Abrechnung Verbandsumlage 2020 weit übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.372.000 €. Trotz höherer Baukosten und Ingenieurleistungen für die Sanierung von Kanälen, entstanden gegenüber dem Planansatz Minderaufwendungen von insgesamt 103.000 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in allen Bereichen durch strikte Sparmaßnahmen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit 464.700 € um 116.000 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus einer erst Mitte des Jahres besetzbaren Planstelle im Monteurbereich sowie einer weiterhin offenen Technikerstelle. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 85.500 € gegenüber dem Ansatz von 123.000 € überschritten, bedingt durch die deutlich gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen von geplant 25.500 € auf 135.500 €. Bei den Raumkosten, Werbe- und Reisekosten sowie weiteren Fremdleistungen konnten dagegen Einsparungen erreicht werden.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt 28.500 € und liegt mit 7.500 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
1.143.252,84
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
161.921,32
Verlustvortrag
-
1.305.174,16

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 161.921,32 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.053.890,24 € (Vorjahr: 4.183.520,68 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 376.684,67 € aus dem Jahr 2007 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge um 191.500 € höher aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 59.400 € verbucht werden.

Insgesamt ist für das Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber dem Planansatz von -162.900 € ein besseres Ergebnis mit einem Jahresverlust in Höhe von -30.782,41 € zu verzeichnen.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 607.300 € und sind somit gegenüber der Planung um 186.300 € höher ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:

Umsätze
Planansatz
TG Sparkasse
147.565,58
125.000
Parkplatz an der Morisse
322.927,87
220.000
Parkplatz an der Achmühle
100.806,29
40.000
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)
36.000,00
36.000


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 181.700 € wurde um rund 14.100 € überschritten. Mehrausgaben mussten hauptsächlich für den mit Preisindex geschützten Erbbaurechtsvertrag an der Achmühle sowie für den Unterhalt des Parkplatzes Morisse aufgewendet werden.

Der Personalkostenaufwand wurde mit 33.500 € verbucht und lag damit 700 € unter dem Ansatz. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (55.000 €) mussten eine Ausgabesteigerung gegenüber dem Ansatz (17.500 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechtsberatungs- u. Prüfungskosten, Versicherungsbeiträgen und die innerbetrieblich bezahlte Miete einschl. Nebenkosten, waren die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen mit 27.800 € die Hauptursache für die Kostensteigerung.

Bei den Zinsen ist eine leichte Erhöhung von 1.200 € gegenüber dem Ansatz (109.300 €) zu verzeichnen. 

Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2021
-
3.623.120,06
Verlustausgleich aus dem Jahr 2007
+
376.684,67
Jahresverlust / Verwendung 2022
-
30.782,41
Verlustvortrag
-
3.277.217,80

Der Jahresverlust 2022 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von -30.782,41 € ist gemäß 
§ 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 07.07.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.“

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       Die Ergebnisse 2022 sind allesamt noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Die Jahresergebnisse 2022 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verluste) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2022 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.        

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth erkundigt sich wie die Verluste im Hinblick auf das KU, das auf eigenen Beinen stehen sollte, generiert werden.
Helmut Schauer erläutert, dass im Bereich Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung kostendeckend gewirtschaftet werden muss, die Parkierung ist davon ausgenommen, hier muss versucht werden ein Plus zu erwirtschaften. Im Hinblick auf das KU sollen noch weitere Sparten generiert werden. Aktuell lassen sich hier noch keine Prognosen erstellen. Man muss auch berücksichtigen, dass höheren Ausgaben auch für Investitionen stehen, die wiederum dem Erhalt des Netzes zugutekommen.

Jürgen Doser merkt an, dass er bei den höheren Verlusten in Bereich Wasserversorgung/ Abwasserbeseitigung keine Problematik sieht, denn dies betreffe nicht die Kommune, diese Kosten werden auf die Gebühren umgelegt. Die Problematik sieht er bei den Parkierungsanlagen.
Helmut Schauer merkt an, dass die Stadt Füssen im Bereich Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung nichts aus ihrem Haushalt (durch den sog. Verlustausgleich) begleichen muss. Die Preise werden kalkuliert und hierfür gibt es Vorgaben, d.h. jede Ausgabe wird durch den Beitrag finanziert und diesen trägt der Bürger.

Dr. Christoph Böhm merkt an, dass durch den Verlust der Füssener Bürger in etwa 50 % mehr Kosten für das selbe Wasser als die Bürger aus Schwangau aufbringen muss.
Helmut Schauer erläutert, dass die Stadtwerke Füssen einen Versorgungsauftrag haben und die zu tätigenden notwendigen Investitionen wurden im vorausgegangenen Vortrag von RBS wave GmbH erläutert.

Jürgen Doser erläutert, dass die Netze Schwangau und Füssen nicht vergleichbar sind. Für die Berechnung müssen Investitionen auch berücksichtigt werden. Das Netz der Stadt Füssen ist um ein vielfaches größer. Weiter muss auch eine einwandfreie Lieferung von Trinkwasser berücksichtigt werden, hierzu sind Vorgaben umzusetzen.

Dr. Christoph Böhm merkt an, dass Füssen wesentlich mehr Einwohner hat und daher auch mehr eingezahlt wird.

Herr Schulte verweist auf den vorausgegangenen Bericht von RBS wave GmbH. Darin wurde erläutert, dass Investitionen zu tätigen sind, 1% anstatt der 0,21 %. Er ist der Meinung, dass wesentlich mehr Investitionen getätigt werden müssten. 

Herr Weber erläutert, dass Schwangau aus einer Quelle das Wasser schöpft im sogenannten Freispiegelverfahren. Die Stadt Füssen hat einen wesentlich höheren Energie-Aufwand durch Pumpen und Hochbehälter das Wasser an die Bürger zu liefern.        

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2022 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebs-verordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Datenstand vom 04.10.2024 09:06 Uhr