Im Rahmen der Tagesordnung ist die erste Vorberatung des Haushalts für das kommende Jahr vorgesehen. Mangels belastbarer Zahlen für den Verwaltungshaushalt (die wichtigen Finanzgrundlagen wie die Kreisumlage, die staatlichen Zuweisungen wie Schlüsselzuweisung, die Einkommenssteuerbeteiligung usw.) ist vorgesehen, sich in dieser Sitzung vor allem mit dem 1. Entwurf des Vermögenshaushalts 2025-2028 und hier im Schwerpunkt mit dem Investitionsprogramm, auch für den Finanzplanungszeitraum 2025-2028 zu befassen.
Dazu wird im Rahmen der Beratung der 1. Entwurf vorgestellt und erläutert.
Erläuterung zur Planung „Vermögenshaushalt 2025-2028“.
Highlights/Trend zum Vermögenshaushalt 2025 & 2026.
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Strenge Haushaltsdisziplin innerhalb der Verwaltung.
- Verwaltungshaushalt hat die interne Vorgabe, mind. 5% mehr an Zuführung an den Vermögenshaushalt 2024/2025 zu liefern.
Die Zuführung soll sich somit auf 2.900.000 Euro erhöhen.
Somit auf 7.400.000 Euro zu senken.
- Gesamt somit um eine Haushaltserleichterung von rund 10% zu generieren, zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Einsparungen/Mehreinnahmen in Jahren 2021-2024.
- Zusätzlich hat sich das Vermögenshaushaltsvolumen gesamt von ursprünglich 29.591.500 Euro auf 27.500.000 Euro, also 7% reduziert.
- Die Deckungslücke „Einnahmen/Ausgaben“ im Vermögenshaushalt zum Vergleich 2024 für 2025 von -8.623.500 Euro auf nun -7.617.800 Euro reduziert.
- Somit werden die Stabilisierungsauflagen erfüllt und die internen (selbst gesetzten Auflagen) ebenfalls umgesetzt.
Fazit: „Die Musik spielt wieder im Verwaltungshaushalt. Hier wird sich zeigen, ob die benötigten Mittel für den Vermögenshaushalt (Stichwort: Zuführung) erfüllt werden können.“
Der Verwaltungshaushalt ist derzeit in der Aufarbeitung und wird erstmals im November vorgestellt.
Finale Zahlen können wie immer erst im Januar vorgelegt werden.
Top/Prio 1 Projekte 2025 & 2026 zusammengefasst:
Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2025
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008)
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Straßenerschließungskosten Weidach-Nord
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Gewerbegebiet W 80, Erschließung
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BSP Energiekonzept und Baumaßnahmen im Zusammenhang
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
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Dachsanierung Augsburger Str. 15
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Anschaffung Abrollbehälter-LKW, zzgl. Beschaffungen nach 10 Jahres Plan.
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Straßenentwässerungskosten / Hochwasser /Starkregen
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Deckensanierung Innere Kemptner Straße
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Sanierung Kaiser-Maximilians-Platz 1 (Fassade, Fenster,)
Teil 1 von 2 (Süd & West)
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Spielplatzkonzept
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Gewässerausbau Mühlbach mit Planfeststellungsverfahren
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Grundsanierung Brücke Achweg
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Neuerstellung Flächennutzungsplan (Teil 1 von 2)
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Ersatzbeschaffung FÜS-SF 14
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Sanierung des Bestandsgebäudes Bauhof
(Dachsanierung & Garagenerweiterung)
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Top 20 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2026
Projektname
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Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Radweg-Lückenschluss Hopfen am See (entlang St 2008)
(Einnahmen in gleicher Höhe)
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Breitbandausbau Glasfaserversorgung
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Technische Infrastruktur, Verteilernetz Kabinen, Brandschutz Arena 2. Teil
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Straßenerschließungskosten
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Beschaffung Tunneleinsatzfahrzeug
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Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 1. Bauabschnitt
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Bahnhof Füssen; Bike&Ride Offensive, Fahrradabstellanlage
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Revitalisierung Lorch-Haus
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Dachsanierung Augsburger Str. 15
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Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
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Erneuerung der Lautenmacherstraße
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Kita Sternschnuppe, Dach
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Gewerbegebiet W 80, finale Erschließung
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; denkmalpflegerische Voruntersuchungen zur Aufstufung zum nationalen Denkmal
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Neuerstellung Flächennutzungsplan (2. Teil)
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(Forecast) Top 15 Großprojekte (Vermögenshaushalt) in 2027
Grund- und Mittelschule - Umbau, Sanierung, Erweiterung einschl. Dreifachhalle und Tiefgarage
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Kindertagesstätte St. Gabriel, Füssen-West
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Breitbandausbau Glasfaserversorgung
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Kita Weißensee, Neubau 3 Gruppen
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Ersatzbeschaffung Drehleiter
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Kindertagesstätte Lebenshilfe OAL & Kaufbeuren, Baumaßnahme
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Straßenausbau - Komplettsanierungen
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Neubau ZOB; Freianlagen & Platz – 2. Bauabschnitt
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Ausbau Karlstraße
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Lechhalde 3 - Kloster St. Mang; Sanierung der Kanalisation im Rathaus
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Revitalisierung Lorch-Haus
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Haus Hopfensee, Sanierungskonzept
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Fassadensanierung Augsburger Str. 15
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Hochwasser Sturzflut Maßnahmen
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Straßenbeleuchtung: LED-Umrüstung
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Verweis auf die Sitzung vom 12.12.2023 zum Thema Auflagen der Stabilisierungshilfen:
Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2023 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Oktobersitzung der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 5,3 Mio. EUR zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 20. November 2023 ging nun der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Vorab wurde der Bescheid bereits allen Mitgliedern des Stadtrates per E-Mail übermittelt.
Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen werden dem HFSK anhand einer Präsentation zu Beginn der Sitzung nochmal vorgestellt.
Die Auflagen müssen bis spätestens 31.03.2024 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.
Als Auflagen sind unter anderem im Bereich des Investitionsprogramms folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Reduzierung der Summe der im Zeitraum 2023 bis 2025 geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der geplanten Eigenanteile im Vergleich zum Stabilisierungshilfeantrag 2023
- Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen im Zeitraum 2023 bis 2025
- Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren
- Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
- Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden
- Unter Umständen erforderlich mit neuen Maßnahmen erst beginnen, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind
- Sofern notwendig und möglich, müssen neben den freiwilligen Aufgaben auch die originären Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden, bzw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs überprüft werden
- Die geplanten Investitionen sind kritisch zu hinterfragen und müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein
Die Ergebnisse der Überarbeitung des Investitionsprogrammes einschließlich der geforderten Reduzierungen der Gesamtinvestitionen, Eigenanteile und Kreditaufnahmen sind sodann in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Die Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts ist durch den Stadtrat bis spätestens 31.03.2024 mit dem Ziel zu beschließen, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Für die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gelten folgende Auflagen:
- Umfassende Prüfung der Anpassung der Miet- und Pachteinnahmen für städtische Liegenschaften
- Umfassende Prüfung der Veräußerung von nicht rentablen und nicht für originäre Pflichtaufgaben erforderliche Immobilien und Grundstücke
- Konkrete und zielgerichtete Überprüfung, inwieweit das vorhandene Vermögen für die städtische Aufgabenerfüllung benötigt wird bzw. erforderlich ist
- Umfassende Prüfung der Reduzierung von Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen und insbesondere bei den defizitären Einrichtungen
- Umfassende Prüfung der Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen insbesondere (damit nicht abschließend) benannt sind Kindertagesstätten, Bundesstützpunkt Eishockey und Curling, Museen/Theater/Bibliothek, Jugendhaus, Turnhallen, Freibad, Stadtgärtnerei, Stadtwerke (insbesondere Parkierung)
- Durchführung einer konstruktiven Aufgabenkritik im Rahmen des Monitorings zur Haushaltskonsolidierung bei den städtischen originären Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben
- Prüfung der Beschränkung von Investitionstätigkeiten auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Prüfung von Kosteneinsparungen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
- Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden
- Bislang getroffene Konsolidierungsmaßnahmen sind fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung und Intensivierung des Konsolidierungskurses erforderlich sind
- Fortlaufende Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts zu dokumentieren
- Die Stabilisierungshilfe verfolgt das Ziel durch eigene Konsolidierung im Haushalt und mit Hilfe der Gewährung von Stabilisierungshilfen die Stadt Füssen durch Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung sowie durch eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen wieder hinreichend finanzielle Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Als Nachweis hierzu dient ein stringentes Haushaltskonsolidierungskonzept, welches den Vorgaben des Ministeriums entspricht und mit dem Ziel fortgeschrieben, beschlossen und umgesetzt wird, mittelfristig wieder die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die vom Ministerium getroffenen Auflagen dienen dazu, dass die gewährten Stabilisierungshilfemittel auch ihren Zweck verfolgen.
Verstöße gegen Auflagen und ein fehlender Konsolidierungswille können zur Rückzahlung der gewährten Hilfen führen.
Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber ebenfalls ausführlich am 29.12.2023 informiert.