Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach § 11 der soeben beschlossenen Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen erhebt die Stadt Füssen für die Benutzung der Sporthallen Gebühren nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung.
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 1. Januar 2025 für die Nutzung von Sporthallen zu Trainings- und Wettkampfzwecken eine Gebühr in Höhe von 20 €/Stunde für eine Einfachhalle bzw. 1 Teilhalle in der Dreifachsporthalle, 40 €/Stunde für 2 Teilhallen und 60 €/Stunde für 3 Teilhallen inkl. des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes zu erheben.
Für eine gewerbliche Nutzung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € / 60 € / 90 € pro Stunde erhoben.
Bis zum Jahresende gelten noch die aktuellen Gebühren in Höhe von 16,- €/Stunde.
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 15:39 Uhr