Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 12.11.2024 (Antrag Nr. 675); Änderung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Füssen (Plakatierverordnung ) vom 19.12.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Auf den Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 12.11.2024 und die Begründung wird verwiesen (Antrag Nr. 675).

Die Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Füssen (Plakatierverordnung) vom 19.12.2017 soll dahingehend geändert werden, dass in § 4 Abs. 1 Buchstabe a) das Wort „Lichtmasten“ gestrichen wird.

„§ 4 Verbote
  1. Verboten ist es,
  1. Öffentliche Anschläge an Bäumen, Verkehrszeichen, Lichtmasten, Säulen der Halterungen zur Überspannung öffentlicher Verkehrsflächen, Veranstaltungshinweistafeln sowie den Begrenzungspflöcken an den Grünanlagen anzubringen.“


Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Winter werden Wahlplakate entlang der Straße durch den Winterdienst verunreinigt oder beschädigt. Die Wahlplakate sollen deshalb auch an allen öffentlichen Lichtmasten entlang der Hauptverkehrsstraßen befestigt werden können.

Die Befestigung an öffentlichen Lichtmasten ist auch andernorts zulässig.   

Stellungnahme EWR: 
„Grundsätzlich sehen wir den Antrag neutral.
Es ist natürlich schon ein Problem mit dem Benutzen der SB-Masten für Werbung. 
Nicht nur dass es optisch keinen guten Eindruck macht, haben wir damit Probleme und Kosten. Durch die verwendeten Kabelbinder bzw. Klebebänder werden die Masten oft zerkratzt und müssen, bei lackierten oder pulverbeschichteten Masten, nachbehandelt werden. Ebenfalls müssen die Überreste der Werbeaktionen meistens von unseren Monteuren entfernt werden.“


 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 12.11.2024  (ohne Testphase) zu. 

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bader stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass bei Wahlen und Abstimmungen die maximale Anzahl der Kleinplakte von 20 Stück auf die Hälfte reduziert wird.

Über folgenden Antrag wurde abgestimmt:


Der Stadtrat stimmt bei Wahlen und Abstimmungen der Reduzierung der Kleinplakte auf die Hälfte der maximalen Plakatierung zu.

Abstimmung:         15:7                                                                

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 12.11.2024 (ohne Testphase) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr