Bebauungsplan O 78 E – Weidach West; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan O 78 E – Weidach West aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen. 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte in öffentlicher Sitzung am 06.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB wird angewendet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der inzwischen übliche Ausschluss auch von Zweitwohnungen wurde in den Entwurf aufgenommen. 
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom Mittwoch, 28.02.2024 bis Donnerstag, 28.03.2024 im Internet unter der Internetadresse: www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-78-weidach-west veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf in der gleichen Zeit im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge 


1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

    1. Regierung von Schwaben

Stellungnahme vom 20.02.2024: Landesplanerische Belange stehen o.g. Bauleitplanvorhaben nicht entgegen.

Abwägung: Kenntnisnahme; Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.


    1. Regionaler Planungsverband

Stellungnahme vom 23.02.2024:
Regionalplanerische Belange stehen nicht entgegen.

Abwägung: Kenntnisnahme; Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.


    1. Landratsamt Ostallgäu 

Stellungnahme vom 26.03.2024: Es wurden keine Bedenken geäußert.

Abwägung: Kenntnisnahme; Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.



2. Öffentlichkeit: Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung s. o. 
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den einfachen Bebauungsplan O 78 E – Weidach West in der Fassung vom 09.04.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

  1. Abwägung s. o. 
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den einfachen Bebauungsplan O 78 E – Weidach West in der Fassung vom 09.04.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr