Einbau einer Augenpraxis mit ambulanten OP im Dachgeschoss der Nutzungseinheit 5, Bahnhofstraße, Fl.Nrn. 585/49 585/50 585/51 585/52 585/11 585/12, Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.03.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die genehmigten Planunterlagen entsprechen lt. LRA einer Praxisnutzung, in der Behandlungszimmer dargestellt sind, aber keine OP-Räume. Die Grundrissaufteilung entspreche nicht den genehmigten Planunterlagen. Daher wurde ein neuer Bauantrag angefordert.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden einfachen Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost. Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Eine Veränderungssperre wurde erlassen.
In dem Objekt befanden sich bereits lt. bisheriger Genehmigung im DG gewerblich genutzte Räume für eine Praxis. Der neue Antrag modifiziert die Praxisnutzung im Detail. Aufgrund der bereits vorhandenen Genehmigung wird kein Wohnraum zusätzlich verdrängt. Eine ambulante OP-Nutzung ist städtebaulich zu begrüßen. Sie dient der Verbesserung der örtlichen Versorgung und der Stärkung der Mittelzentrumsfunktion.
Ein Widerspruch zu städtebaulichen Zielen – auch des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes - besteht damit nicht. Der Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugestimmt werden, zumal ein ausreichender Stellplatznachweis weiterhin gegeben ist.
Äußerliche Veränderungen am Gebäude ergeben sich nicht.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.04.2024: Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger informiert, der OP-Betrieb besteht schon seit einem Jahr in dieser Praxis.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, der OP-Saal ist für Füssen eine Bereicherung.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr