Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach der Bitte um Überprüfung durch die Verwaltung hat das Landratsamt Ostallgäu im Rahmen der Bauüberwachung festgestellt, dass beim oben genannten Bauvorhaben die Tiefgarage planabweichend erstellt wurde.
Lt. Mitteilung wurde zum Schutz des historischen Stadtmauerkopfes die Tiefgarage weiter in das Grundstück eingerückt was zur Folge habe, dass eine Duplexgarage (40/41) vollständig entfallen ist und bei den Stellplätzen 20/21 kein Duplexparker ausgeführt werden konnte. D. h., es seien durch die Verkleinerung drei Plätze entfallen. Die Plätze 11 bis 14 sind vorhanden, wurden aber in der Anordnung geändert. Die Vorlage eines neuen Bauantrages wurde gefordert.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der o. g. Bereich befindet sich noch in der Abklärung. Die nachgereichten Pläne weisen folgende Inhalte auf:
- Stellplatz Nr. 1: Mit den dort eingezeichneten Bohrpfahllagen beträgt die Länge stellenweise nur ca. 4,45 m. Soweit er nicht auf ganzer Breite von 2,40 m (einseitige Wand) eine Länge von mind. 5 m aufweist ist er nicht rechnerisch nachweisbar.
Stellplatz Nr. 2: dto.; Länge z. T. nur ca. 4,95 m.
Stellplätze 20/21: sind damit als zwei Stellplätze eingezeichnet. Wenn hier lt. Bericht kein Duplexparker vorhanden ist sondern nur ein Stellplatz ist dies im Plan dementsprechend zu korrigieren.
Abhängig vom Ergebnis der Klärung kann die fehlende Zahl abschließend bestimmt werden. Da kein anderweitiger räumlicher Nachweis möglich war wurde nach eingereichtem Planstand eine Ablösung von drei Stellplätzen in die Berechnung vom 28.02.2024 eingetragen.
Da eine Ablösung lt. Stellplatzsatzung nicht für die Hotelzimmer bzw. Ferienwohnungsnutzung zulässig ist können die abgelösten Stellplätze nur den anderen Nutzungen (Wohnungen, Laden oder Gastronomie) zugerechnet werden.
Die Berechnung vom 28.02.2024 ist auch insoweit zu korrigieren als dort noch der bereits überholte Stand eingetragen ist:
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.04.2024: Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Hinweise zur Planung wurden aufgriffen und eine Ergänzung der Unterlagen wird angefordert.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Einer Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt, soweit diese sich nicht auf die Hotelzimmer bzw. Ferienwohnungsnutzung bezieht. Die Stellplatzberechnung und Plandarstellungen sind noch zu korrigieren und die abzulösende Gesamtzahl danach zu bemessen.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob der Plan genordet ist. Weiter stellt Dr. Christoph Böhm die Errichtung, der Duplexparker infrage.
Armin Angeringer erläutert die eingegangenen Planzeichnungen sowie, dass ein Duplexparker entfällt.
Dr. Christoph Böhm entgegnet, es fehlen schließlich sechs Parkplätze. Ebenfalls kritisiert Dr. Christoph Böhm die hinaus Forderungen im Eingangsbereich, die unzähligen Ausnahmen, Genehmigungen sowie das Vorgehen, die Dreistigkeit des Bauherrn. Zusätzlich moniert Dr. Christoph Böhm die Gehsteigbeule in den Prinzregentenplatz, welche auch nach der Sanierung des Luitpoldkreisels bestehen bleibt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, die sog. Beule wurde um über zwei Meter reduziert. Das ist alles jetzt auf das minimale Maß reduziert. Eine weitere Reduzierung steht in keinem Kosten-/ Nutzfaktor. Vorsitzender Maximilian Eichstetter beschreibt das in der Planzeichnung auf dem Bildschirm.
Dr. Christoph Böhm verdeutlicht sein Anliegen an der Bildschirmpräsentation.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt dazu weiter aus.
Jürgen Doser informiert, der Umbau ist dem jetzigen Bürgermeister zu verdanken. Die Beule war immer ein politischer Knackpunkt in der Planung. Die jetzige Realisierung ist das Maximum, was herausgeholt werden kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, es wurde angedroht eine Klage gegen den Bebauungsplan zu erheben, sollte die Gehsteigbeule weiter reduziert werden, unabhängig von den Kosten.
Dr. Martin Metzger erörtert, dass Thema wird, schon länger behandelt. Das Hotel hat systematisch seine Ziele durchgesetzt. Eine Zustimmung kann er nicht unterstützen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet Armin Angeringer um Erläuterung der Konsequenzen, wenn der Stellplatzablöse nicht zugestimmt wird.
Armin Angeringer lässt wissen, dass das Landratsamt eine Ablösung durch die Stadt nicht erzwingen kann. Schließlich wäre eine Begründung abzuwarten oder eine Umsetzung der Anforderungen. Schlussendlich könnte auch die Nutzung im Hotel geändert werden.
Jürgen Doser führt an, der Ablöse von drei Stellplätzen kann zugestimmt werden, weiterem nicht.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Einer Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt, soweit diese sich nicht auf die Hotelzimmer bzw. Ferienwohnungsnutzung bezieht. Die Stellplatzberechnung und Plandarstellungen sind noch zu korrigieren und die abzulösende Gesamtzahl danach zu bemessen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4
Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr